"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

 


Prüfungstermin

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 22:30:46 Views: 594

Im Prüfungstermin vor der Erlösverteilung werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Werden Forderungen bestritten, ist dies im Termin zu erörtern. Im Zweifel muss ihr Bestehen klageweise ermittelt werden (Forderungsfeststellungsverfahren). Jede unbestritten gebliebene Forderung gilt als festgestellt - auch wenn es sie nicht gibt.

Für verspätet angemeldete Forderungen gilt § 177 InsO: Auch sie sind grundsätzlich zu beachten. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

Comments



Powered By SMF Articles by CreateAForum.com
Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz