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Autor Thema: Schuldnerberatung möchte Insolvenzverfahren eröffnen !!  (Gelesen 1346 mal)

NRWEssen1990

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Schuldnerberatung möchte Insolvenzverfahren eröffnen !!
« am: 13. Januar 2013, 21:55:35 »

Guten Abend,

ich habe ein kleines Problem.
Erklärung :
Ich habe in jungen Jahren leider viele Verträge abgeschlossen die ich nicht mehr zahlen konnte.
Nun war letztes Jahr endlich der Zeitpunkt wo ich mich getraut habe zur Schuldnerberatung NRW zu gehen.
Mir wurden meine ganzen Schulden zusammen gerechnet ( 6.040.00 EUR )
Meine Beraterin hat einen Antrag bei den Gläubigern gestellt ( Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzverordnung ( InsO ).
Vor 1 ner Woche bekam ich einen Brief von der Schuldnerberatung NRW:

Sehr geehrter Herr ......
leider ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan von ihren Gläubiger abgelehnt worden, so dass nun der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt werden könnte.

_____


Ich muss nun Unterlagen bei meiner Schuldnerberaterin einreichen damit sie diese ans Gericht weiterleiten kann.
Mein Problem ist dieses.
Ich habe Ehrlich gesagt Angst davor was mich erwartet.
Ich fang nun meine 2te Ausbildung im Februar an ( 1ste Altenpflegehelfer ) zum Altenpfleger und bekomme in diesen 3 Jahren wo die Ausbildung stattfindet ALG2 ( Die Ausbildung kann nur vom amt finanziert werden .
Was passiert mir als ALG2 Empfänger wenn ich ins Insolvenzverfahren gehe ?
Bedeutet es das alles von mir Gepfändet wird ?
Ich lese in so vielen Foren das als ALG 2 Empfänger man kein Insolvenzverfahren eröffnen kann daher mach ich mir so viele Gedanken um alles.
Ich hatte bis jetzt noch keine Konto Pfändung oder Besuche vom GV.
Daher wollte ich mal Nachfragen.

LG



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Feuerwald

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Re: Schuldnerberatung möchte Insolvenzverfahren eröffnen !!
« Antwort #1 am: 14. Januar 2013, 11:24:20 »

Was passiert mir als ALG2 Empfänger wenn ich ins Insolvenzverfahren gehe ?

- nichts

Bedeutet es das alles von mir Gepfändet wird ?

- nein.

Ich lese in so vielen Foren das als ALG 2 Empfänger man kein Insolvenzverfahren eröffnen kann

- Unsinn. Sie haben jedoch eine Erwerbsobliegenheit, d.h. Sie müssen sich redlich um eine Beschäftigung bemühen. 
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