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Autor Thema: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?  (Gelesen 2380 mal)

Ratlos82

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§309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
« am: 26. Oktober 2009, 18:32:41 »

Hallo zusammen!
Der Schuldenbereinigungsplan wurde von 88,89% der Gläubiger (71,73% Gesammtsumme der Forderungen) angenommen!
Jetzt muss ich einen Ersetzungsantrag stellen.
Meine Frage : Wo bekomme ich so einen Antrag her? Bzw. Muss der Antrag erneut über einen Anwalt laufen? Oder kann ich einfach schreiben : Hiermit stelle ich Antrag auf....

Danke für Eure Antworten!!
Gruß
Ratlos82
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paps

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Re: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2009, 19:51:56 »

Sicherlich wurden Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert.
Es reicht, wenn Sie ihr Einverständnis formlos erklären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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