"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?  (Gelesen 3880 mal)

rookie

  • Gast
Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
« am: 18. März 2010, 16:54:07 »

Beschluß über die Ankündigung der RSB kam Heute mit der Post.
Anhängend auch noch einige Merkblätter zur WVP

Darin steht: DIE AUFHEBUNG DES VERFAHRENS ERFOLGT, SOBALD DER BESCHLUSS ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG RECHTSKRÄFTIG IST

Ab wann ist der Beschluss denn überhaupt rechtskräftig bzw. wann kommt der Aufhebungsbeschluß  ?

Fristen ?

« Letzte Änderung: 18. März 2010, 18:00:30 von rookie »
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
« Antwort #1 am: 18. März 2010, 18:00:05 »

Habs gefunden.....2 Wochen bis zur Rechtskraft des Beschlusses und Auhebung des Verfahrens.
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 14:28:29 von rookie »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
« Antwort #2 am: 18. März 2010, 20:55:39 »

m.E. 4 Wochen nach Zustellung?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
« Antwort #3 am: 19. März 2010, 10:44:37 »

ich setze auf die zwei Wochen

Ich schätze, bis zum Aufhebungsbeschluss wird es noch eine Weile dauern, denn nach Ablauf der Frist muss erst mal im Gerichtsgebäude nachgeforscht werden, ob nicht doch eine sofortige Beschwerde eingegangen ist und irgendwo im internen Postgang unterwegs ist. Nicht zu vergessen die Arbeitsbelastung der Gerichte.
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 10:48:08 von Insokalle »
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
« Antwort #4 am: 19. März 2010, 12:11:27 »

Das mit der Belastung des Gerichtes habe ich gemerkt....denn nur auf Anfrage kam die überfällige Niederschrift des Schlusstermins vom 10.Januar...

Naja...haben sich ja dafür entschuldigt. :uneinsichtig:


« Letzte Änderung: 19. März 2010, 14:27:16 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz