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Autor Thema: Abfindung vom Abeitgeber.  (Gelesen 2769 mal)

schneckchen22

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Abfindung vom Abeitgeber.
« am: 21. August 2014, 16:09:49 »

Wieviel darf der Insolvenzverwalter von einer Abfindung einbehalten,und kann er auch nach der wohlwollensphase
etwas pfänden.
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eidechse

Re: Abfindung vom Abeitgeber.
« Antwort #1 am: 21. August 2014, 17:01:52 »

Eine Abfindung fällt unter § 850i ZPO und ist erstmal abzüglich der Steuern vollständig pfändbar. Will der Schuldner Pfändungsschutz erreichen, muss er einen Antrag nach § 850i ZPO stellen.
Gespeichert
 

tuscanyleas

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Re: Abfindung vom Abeitgeber.
« Antwort #2 am: 13. Mai 2015, 11:55:10 »

Eine Abfindung fällt unter § 850i ZPO und ist erstmal abzüglich der Steuern vollständig pfändbar. Will der Schuldner Pfändungsschutz erreichen, muss er einen Antrag nach § 850i ZPO stellen.

Einen vollständigen Pfändungsschutz wird man in diesem Fall nicht bekommen.
Mann kann versuchen einen Teil der Abfindung zu "retten"....wie z.B. für Mietkautionen wenn man jobbedingt umziehen muss etc.

Aber viel wird es nicht sein.
Gespeichert
 
 

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