Lass die 2500 Euro als Urlaubsgeld (voll unpfändbar) auszahlen.
Mit einem Aufhebungsvertrag wäre ich äusserst vorsichtig - auch wenn der TH noch nichts dagegen hat - wird aber noch kommen, wenn Sie keinen neuen mindestens gleich gut bezahlten Job finden.
Auch wenn der TH nichts dagegen hat, kann eine solche Aktion während der Wohlverhaltensperiode nach Ablauf dieser zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn ein Gläubiger hier genau nachhakt und es darauf anlegt!
Es ist wirklich besser sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen.
Besser währe es in dieser Situation, nochmals mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob nicht doch im Zuge der Umstrukturierung ein weiterarbeiten (evtl. in anderer Position) möglich wäre. Sie könnten dem Arbeitgeber sogar dadurch entgegekommen, indem Sie ein niedrigeres Einkommen akzeptieren (geht sowiso nur an die Gläubiger) und der Arbeitgeber nach aussen dies mit Ihrer neuen Position rechtfertigt. In diesem Fall können Ihnen weder der TH noch die Gläubiger vorwerfen Ihre Obliegenheiten verletzt zu haben.
Was die Stellensuche während der Wohlverhaltensperiode angeht, ist zu beachten, dass man den künftigen Arbeitgeber schon in der Bewerbung über die PI informiert. Erfährt es der neue Arbeitgeber erst wenn der TH den Lohn pfändet, kann dies unter Umständen zur Kündigung führen, weil in der Bewerbung wichtige Tatsachen verschwiegen wurden, auch wenn nicht gleich gekündigt wird, wirft es doch ein schlechtes Licht auf den neuen Arbeitnehmer und dies sollte man in einer neuen Position eigentlich vermeiden.