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Autor Thema: Abtretung Steuerklärung  (Gelesen 2608 mal)

Andi62

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Abtretung Steuerklärung
« am: 13. Februar 2009, 18:27:54 »

Hallo in die Runde,
ich habe folgendes Problem.

Im August 2006 trennte sich meine jetztige lebensgefährtin von Ihrem Ehemann, der leider weder für Sie noch für Ihre beiden gemensamen
Kinder Unterhalt zahlte, bzw immer noch nicht zahlt. Das läuft momentan alles noch vor Gericht.
Da sie Kleidung, Schulsachen, Kita usw. bezahlen mußte aber über keinerlei Einkünfte verfügte , bat Sie mich um ein vorübergehendes Darlehen in Höhe vom 3000
euro, welches ich Ihr auch gegen einen Darlehnsvertrag gewährte. Das Darlehen diente der Überbrückung bis zur  abschließenden Kinderunterhaltsregelung.
Die Tilgung sollte im Rahmen einer Forderungsabtretung erfolgen. Hierfür übertrug sie mir als Darlehensnehmerin ihre Forderung über die Lohnsteuererstattung des Jahres 2006 an mich als Darlehensgeber, sodass ich an die Gläubigerstelle der Darlehensnehmerin trat.. Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich weiterhin, bei ihrem zuständigen Finanzamt die Auszahlung auf mein Konto zu gewähren.

Sie hatte mit ihrem Mann( hoher Beamter) ein gemeinsames Haus gebaut, welches er komplett übernehmen wollte. Er wohnte auch darin, bis im September 2007 herauskam, das er keine Hypothekenzahlungen leistete. Das Haus wurde weit unter Wert verkauft und daraus entstanden eine Menge Schulden.
Das ist der Grund, warum meine jetzige Lebensgefährtin im November 2007 Insolvenz anmeldete.
Die Insolvenz wurde am 31.01.2008 eröffnet.

Die Lohnsteuererstattung wurde am 11.02.2008(Bescheid vom 6.2.) auf mein Konto gezahlt.
Den Bescheid reichte sie beim Treuhänder ein, der dazu auch nichts weiter sagte.
Nun rief die Kanzlei an und fragte, wo das Geld verblieben ist, sie möchten die Abtrittserklärung und meinen Kontoauszug sehen.
Was ich auch beides schon eingeschickt habe.

Was passiert nun? Muss ich das Geld nun zurückzahlen, obwohl die Abtrittserklärung mehr als 2 Jahre zurückliegt, und damals das Thema Insolvenz noch überhaupt nicht präsent war?
Kann es passieren, das, wenn die Unterhaltszahlungen(Termin Gericht im März 09), meine Lebensgefährtin das Geld zurückzahlen muss, oder bleibt das davon unberührt, weil es sich ja um Kindesunterhalt handelt?

Das damalige Geld musste ich mir auch in der Familie leihen, so das ich diese Summe auch nicht zur Verfügung habe.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Viele Grüsse
Andre
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Abtretung Steuerklärung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2009, 16:30:33 »


Hallo,


Der Zweck des Darlehens dürfte in Ihrem Fall keine Rolle spielen.

Vielleicht will der TH prüfen, ob die Abtretung wirksam war.
Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen ist nur wirksam, wenn sie auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck der Finanzverwaltung erfolgte, § 46 AO.

MfG
Gespeichert
 

Andi62

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Re: Abtretung Steuerklärung
« Antwort #2 am: 14. Februar 2009, 18:22:02 »

Nein, leider haben wir damals einen privaten Darlehensvertrag gemacht, wo sie mir dafür unterschrieb, das das Geld vom Finanzamt aus mein Konto gezahlt werden soll, was auch passierte.

Also kann es tatsächlich passieren, das der TH an mich heran tritt?

Was bleiben mir für Möglichkeiten, dagegen anzugehen?

Gruss
Andre
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Abtretung Steuerklärung
« Antwort #3 am: 16. Februar 2009, 17:12:45 »

Wenn die Abtretung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form dem Finanzamt angezeigt wurde, ist sie unwirksam. Das Finanzamt muss es eigentlich wissen und hätte ohne Formular an Sie gar nicht auszahlen dürfen. Vielleicht sollten Sie dies doch noch mal überprüfen.

Hätte die Auszahlung an Sie nicht erfolgen dürfen, hat das Finanzamt gegen Sie einen Rückforderungsanspruch. Andererseits besteht der Anspruch der Schuldnerin noch gegen das Finanzamt und der gehört nunmehr zur Insolvenzmasse und kann durch den TH verfolgt werden. Das heißt für Sie: Erst mal abwarten. Vielleicht erkannt er das Problem ja nicht.

Gespeichert
 
 

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