Hallo Ihr Lieben,
ich habe jetzt schon eine Stunde oder so das Forum durchsucht, aber nichts für mich passendes gefunden. Sorry, wenn ich was übersehen haben sollte, aber ich bin ziemlich durch den Wind.
Folgendes ist passiert:
Mein Mann ist seit 8/09 im eröffneten Inso-Verfahren. Mit seinem IV war vereinbart, dass der AG nicht informiert wird, da sich mein Mann noch in der Probezeit befindet und ansonsten seine Stelle sofort verlieren würde. In den ersten Monaten lief das auch so, dass wir dem IV die Gehaltsabrechnung übermittelt und er per Brief den entsprechenden Pfändungsbetrag angefordert und wir diesen überwiesen haben.
Nun erhielt mein Mann Mitte Januar, 5 Tage vor Ablauf der Probezeit, die Kündigung. Als sein Gehalt einging für den letzten Monat, staunten wir nicht schlecht: Es war weniger als die Hälfte des ihm zustehenden Betrages!
Was war passiert? Der IV hat ohne Info oder Rücksprache die getroffene Vereinbarung gebrochen, Anfang Januar den AG informiert und die Lohnpfändung vorgenommen! Wir haben recherchiert, dass die Kündigung meines Mannes genau 7 Tage nach der Lohnpfändung erfolgte! Es verblieb ein Überweisungsbetrag, der weit unter der Pfändungsgrenze lt. Pfändungstabelle liegt und wir können noch nicht einmal die Miete zahlen!
Der AG hat es sich einfach gemacht und, da mein Mann keine Kinder auf der LSt.-Karte eingetragen hat, einfach angenommen, dass er keine unterhaltsberechtigten Personen hat. Tatsächlich hat er drei! Somit hat der AG nach unseren Berechnungen ca. € 750,- zuviel an den IV überwiesen!! :fuchsteufelswild:
Der IV sagt, er würde nach Erhalt der Gehaltsabrechnung (hat er bereits vorliegen) und nach Eingang des Betrags sofort neu berechnen und den zuviel überwiesenen Betrag sofort an uns überweisen. Darauf warten wir nun auch schon, denn der Pfändungsbetrag muss spätestens letzten Montag beim IV eingegangen sein!
Kann mir bitte jemand kurz das Gesetz nennen, nachdem der AG für die Korrektheit der Berechnung des gepfändeten Betrages verantwortlich und haftbar ist? Können wir da nicht das Arbeitsgericht einschalten? Oder was sollen wir tun??
LG
Foxtra