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Autor Thema: ALG II Anspruch bei Insolvenzantrag  (Gelesen 2544 mal)

Manu

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ALG II Anspruch bei Insolvenzantrag
« am: 07. Dezember 2006, 18:59:23 »

Guten Abend,

ich sehe das ich auf ein interessantes und mir auch hoffentlich helfendes Forum gestossen bin.

Nun meine Frage:

Vor genau 2 Jahren hatte ich mich mit der sogenannten ICH - AG
Selbstängig gemacht.

Da aber das 2. Jahr nur Schulden und immer mehr Vollstreckungsbescheide gebracht hatte und bringen wird, habe ich beschlossen das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

In dieser Woche habe ich das Gewerbe abgemeldet und einen \" Harz IV \" Antrag für mich und meine zwei alleinerziehende Kinder ( 9 und 16 Jahre ) gestellt.

Nun sagte mir das Amt für Soziales meine Antragsbearbeitung könne dann, sage und schreibe , 3 Monate dauern.

Da ich keine Ersparnisse habe und ich auch nicht in Mietrückstand oder Energierückstand geraten will und natürlich auch von irgendetwas einkaufen muss frage ich konkret:

Gibt es eine Soforthilfe bzw, Anspruch auf sofortiges ALG II wenn ich beim Amtsgericht den Antag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stelle ?

Ich wäre für eine Antwort sehr, sehr dankbar.

Gruss
Manu
Gespeichert
 

paps

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ALG II Anspruch bei Insolvenzantrag
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 17:35:38 »

Sie können einen Antrag auf Vorschuß stellen.

Ansonsten gibt es in den größeren Stäten noch sowas wie Sozialämter, die dann per Kredit einspringen um die Mietzahlung zu sichern.
Diese wird dann mit der Leistung der Arge verrechnet.

Ansonsten gibt es gerade zum ALGII ein eigenes Forum
http://www.arbeitslosen-forum.de/[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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