Einen schönen Sonntagmorgen euch allen,
unsere Insolvenzverfahren sind seit 4 Tagen eröffnet, aber die Ausläufer der letzten Pfändungsversuche eines Gläubigers machen uns weiterhin zu schaffen.
Anfang September hat ein Gläubiger beim Amtsgericht erwirkt, dass nicht nur ich, was ok ist, da ich eigenes Einkommen habe, sondern auch die gemeinsamen minderjährigen Kinder aus der Unterhaltspflicht meines Mannes ausgeschlossen werden.
Da der Beschluss weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch eine Aussage über den Eintritt der Rechtskraft beinhaltete, teilte man mir beim Amtsgericht auf telefonische Nachfrage mit, dass die Rechtskraft 14 Tage nach Zustellung eintritt und ich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hätte ( innerhalb dieser 14 Tage ).
Diese sofortige Beschwerde haben wir auch auf Anraten ( @paps: danke ! ) eingelegt. aber das Amtsgericht hat den Beschluss trotzdem dem Arbeitgeber übersandt. Das führte dazu, dass " mal eben " gut 750,00 € weniger überwiesen wurden.
Vorgestern kam dann Post vom Amtsgericht, dass unsere sofortige Beschwerde dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.
Ich gehe davon aus, dass die " Pfändung " durch die Eröffnung der Inso-Verfahren mittlerweile hinfällig geworden ist, aber was passiert jetzt mit dem einbehaltenen Geld?
Haben bei der Gehaltsbuchhaltung sofort " Alarm gemacht " und die Umstände erklärt. Das Geld wird wohl jetzt erstmal auf ein Verwahrkonto gehen und nicht an den Gläubiger überwiesen, wie es für nächste Woche geplant war!
Ist es denn überhaupt rechtmäßig, aufgrund eines Beschlusses zu pfänden, der noch keine Rechtskraft erlangt hat? Oder hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bis zur endgültigen Entscheidung?
Oder sollten wir uns erstmal um nichts kümmern, da uns mittlerweile ein Treuhänder zugeteilt wurde, der dafür zuständig ist? Eigentlich wollten wir ihn nicht sofort " überfallen ", aber wenn es nicht anders geht........!
Vielleicht kann uns ja jemand von euch " aufklären ".....wäre toll !
Bis dann !
LG
Oldsusy