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Autor Thema: Änderung Familienstand  (Gelesen 2541 mal)

rubenspower

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Änderung Familienstand
« am: 25. Oktober 2007, 08:35:07 »

Ich befinde mich im eröffneteten Verbraucherinsolvenzverfahren. Meine Frage nun muss ich dem TH die Änderung meines Familienstandes mitteilen? Speziell in meinem Fall von dauernd getrennt lebend in geschieden.

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Feuerwald

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Re: Änderung Familienstand
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2007, 12:40:24 »


wenn sich dadurch bspw. der pfändbare Betrag ändert (Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person), würde ich das mitteilen.

Gruss
Feuerwald


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rubenspower

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Re: Änderung Familienstand
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2007, 14:00:16 »

Vielen Dank. Es ändert sich nichts. Kein Unterhalt - kein höherer Pfändungsbetrag weil Ex nicht auf der Lohnsteuerkarte war.

Ich werde es jedenfalls vorsichtshalber dem TH mitteilen.
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