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Autor Thema: anrechenbares Einkommen  (Gelesen 1604 mal)

HM68

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anrechenbares Einkommen
« am: 13. August 2013, 11:32:06 »

Hallo,
was ist bei der Insolvenz anrechenbares Einkommen?
Wir bekommen: Gehalt 1500,-, Kindergeld 1019,-, Kinderzuschlag:625,- Wohngeld:364,- und Pflegegeld für beh.Kinder:830,- Euro
Vielen Dank!
Nur das Gehalt wird an meinem Mann ausgezahlt!Alle anderen Leistungen laufen auf mich.
LG
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Insokalle

Re: anrechenbares Einkommen
« Antwort #1 am: 13. August 2013, 17:18:21 »

und wer ist im Insolvenzverfahren
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HM68

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Re: anrechenbares Einkommen
« Antwort #2 am: 13. August 2013, 18:26:59 »

mein Mann das wäre das Gehalt.hab 375 Erziehungsgeld von 375 Euro vergessen.
Alle Einnahmen außer das Gehalt laufen auf mich
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Der_Alte

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Re: anrechenbares Einkommen
« Antwort #3 am: 14. August 2013, 09:51:24 »

Für Ihren Mann zählt nur da eigene Gehalt, das aber in der genannten Höhe bei der Vielzahl der Kinder keine pfändbaren Teile enthalten dürfte.
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Feuerwald

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Re: anrechenbares Einkommen
« Antwort #4 am: 14. August 2013, 10:02:10 »

Zudem wäre Wohngeld und Kindergeld nicht pfändbar. Auch das Erziehungsgeld (Elterngeld) wäre m.E. erst ab 300,00 Euro mit dem Mehrbetrag anrechenbar.

Sie müssen nur aufpassen, dass der liebe TH nicht versucht, Sie wegen eigenen Einkünften als unterhaltsberechtigte Person auf Antrag beim Gericht unberücksichtigt zu lassen.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

HM68

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Re: anrechenbares Einkommen
« Antwort #5 am: 14. August 2013, 10:05:11 »

Vielen Dank! Aber bei dem Gehalt wäre das doch nicht schlimm.Wir haben 5 Kinder davon sind zwei schwerbehindert LG
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