Hallo,
ich will mal kurz meine Situation schildern.
Ich bin vor einem halben Jahr zum dritten mal in meinen 29 Lebensjahren arbeitslos geworden. Kurz vorher trennten sich die Wege nach 5 gemeinsamen Jahren mit meiner damaligen Partnerin. 2 Schläge auf einmal die mein Konto nicht verkraftet hat. So war ich im August 2005 gezwungen zur Schuldnerberatung zu gehen. Die rieten mir erstmal dazu alle Zahlungen an Gläubiger einzustellen, da das ALG gerade für Miete, Telefon, Strom und Lebensunterhalt reicht.
Mein schlechtes Gewissen trieb mich trotzdem dazu geringe Ratenzahlungen an die Gläubiger zu leisten, immer mit dem Hintergedanken doch schnell wieder Arbeit zu finden.
Nun war ich im März 06 immer noch arbeitslos und entschloß mich zu nem Anwalt zu gehen. Dieser hat nun erst alle Gläubiger angeschrieben und einen Nullplan vorgeschlagen. Da dies wohl nicht gerade auf Gegenliebe stieß, wurde am 20.04.06 beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Gleichzeitig bekam ich am 10.04.06 Post vom Gerichtsvollzieher, daß er am 02.05.06 bei mir erscheint, wenn keine Zahlungen bei ihm eingehen. Mein Anwalt meinte, daß Zwangsvollstreckungen in einem Insolvenzverfahren nicht zulässig wären.
Ich habe also den Gerichtsvollzieher über meine Lage in Kenntnis gesetzt, bekam allerdings eine schnippische Antwort zurück:
Sehr geehrter Herr Empfänger!
In bezeichneter Angelegenheit teile ich mit, dass alleine der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Grundlage für eine Aussetzung der Vollstreckungs bildet.
Dies ist ihrem Rechtsanwalt sicherlich bekannt.
Zum angekündigten Termin am 03.05.2006 werde ich, wie angekündigt, erscheinen.
Da ich mein Privateigentum vor Pfändung gerne schützen möchte (wer will das nicht), würde ich gerne wissen, ob das wirklich rechtens ist, bzw. wann dieser Grundsatz hier greift:
Zwangsvollstreckungsmassnahmen während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens bzw. während der Laufzeit der Abtretungserklärung sind nach § 294 Abs. 1 InsO verboten.
Ich besitze einen 13 Jahre alten VW Golf III, einen PC, beides brauche ich einfach, sonst kann ich nen neuen Job gleich vergessen! :wall:
Hat da jemand Erfahrung mit? :denken:
Ich überlege jetz schon im Notfall dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anzubieten, aber da wird er wohl kaum noch drauf einsteigen, da er ja weiß, daß es zum Insolvenzverfahren kommt und ich dann ja wohl eh nix mehr zahlen muß/kann?