Hallo, Tanja,
ich bin auch von einem meiner Gläubiger wegen "Kreditleistungsbetrug" angezeigt worden; meine Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 1. Juli. Kurioserweise ist das ein Gläubiger, dessen Rechnung ich nicht aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlte, sondern weil er meiner Auffassung nach seine Vertragsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht hatte.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und hoffe sehr, dass Dein Anwalt erfolgreich für dich tätig ist. Ich selbst werde ohne Anwalt vor Gericht auftreten (müssen), weil ich mir als AlgII-Empfänger keinen leisten kann, aber ich bin recht zuversichtlich: bis jetzt habe ich noch alles gut im Alleingang hingekriegt.
Aussage bei der Polizei habe ich gemacht, weil ich meinen Standpunkt dazu darlegen wollte, denn leider bekommt man in solch einem Fall keine Prozesskostenhilfe, weil es sich um ein Straf- und nicht um ein Zivilverfahren handelt und auch keinen Pflichtverteidiger, den gibt es erst, wenn eine bestimmte Mindeststrafe droht. Aber mein Steuerberater hat mir ein Schreiben geschickt, dass mein Betrieb zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht von Insolvenz bedroht war. Und wie Smallville ganz richtig geschrieben hat: nicht wir müssen unsere Unschuld beweisen, sondern die unsere Schuld. Ich bin bis jetzt mit 3 Krankenkassen fertig geworden, die anfangs "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" geltend gemacht hatten und inzwischen darauf verzichtet haben, und auch mit zwei Kommunalbehörden, die mir in dieser Hinsicht Schwierigkeiten machen wollten.
Ich kann jedem nur Mut machen, nicht gleich in Panik zu verfallen oder alles schwarz zu sehen. Unsere Chancen vor Gericht sind gar nicht so schlecht, wie wir manchmal denken oder wie manche (Gläubiger) uns einreden wollen.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ich verurteilt werde, gehe ich in Berufung; vor dem Landgericht bekommt man dann auch einen Anwalt gestellt.
Halt die Ohren steif, und viel Glück.
Ich werde am 1. Juli kurz berichten, wie es bei mir ausgegangen ist.
Cornelia