Hallo an Alle,
Schön, daß es hier immer wieder Antworten auf Fragen gibt, denn ich fühle mich von meinem Insolvenzanwalt etwas vera...
Zur Sache: Meine Insolvenz läuft nun etwa seit März diesen Jahres. Einige Firmen, darunter Inkassobüros und eine Bank, haben nun eine Betrugsanzeige gegen mich erstattet. Die eine Bank wg. Kreditbetrug (obwohl sie einen Bürgen haben wollten), und ein Inkassobüro hat eine laufende Finanzierung übernommen, die zum größten Teil bezahlt war. Nun, es liegt nun eine Anzeige wg. Betrug gegen mich vor und der zuständige Staatsanwalt wollte von allen Gläubigern eine Stellungnahme. Nun hat mein Insolvenzanwalt die Akteneinsicht bekommen und mich gestern zum Termin gebeten. Dort habe ich dann erfahren, daß u.a. drei Firmen mit von der Partie sind, bei denen ich offensichtlich (ein Jahr vor meiner Insolvenz) Waren bestellt habe und nie eine Zahlung geleistet wurde. Muß ich zugeben, daß dies durchaus möglich ist, ich habe ja bereits vor der Insolvenz versucht, einen Vergleich mit diversen Gläubigern zu schliessen. Das mir dabei einer raus ist, und der wg. 30,- Euro nicht bedient wurde, nun ja kann sein, aber wg. 30,- Euro einen Betrug??? Nun gut, die Anzeige liegt nun gegen mich vor, und mein Anwalt hat mir nun erklärt, daß dies wohl auch mit einer Vorstrafe wg. Betruges enden wird. Kann das denn echt sein? Ich meine die Ware wurde ein Jahr vor der Insolvenz, ich nenne es mal, bezogen. Ja, es wurde offensichtlich nie eine Zahlung geleistet, aber Mahnungen oder so übersieht man nun auch nicht alle?! Nun egal wie, mein Anwalt würde mich dahingehend verteidigen, aber er möchte von mir dafür eine Zahlung i.H. von 1400,- Euro. :gruebel:
Wofür habe ich die Insolvenz und den damit verbundenen Bezugsschein???
Darf ich überhaupt eine solche Zahlung an den RA in der Insolvenz leisten?
Und ist das in der Tat ein Betrug, wenn das alles vor der Insolvenz lief, ich meine es wäre logisch, wenn ich nach erkennen meiner Zahlungunfähigkeit noch was bestellt hätte, oder mich eines Darlehens bedient hätte???
Zumal ich ja bis zu bekannt werden meiner Zahlungsunfähigkeit, alles bekannte bedient habe???
Für Eure Hilfe bin ich mal wieder dankbar, denn bisherige Info´s, auch von anderen Usern, haben mich immer weiter gebracht :respekt: