Hallo an alle,
am 05.04.2007 wurde meine Verbraucher-Insolvenz eröffnet.
Die Schulden, auf denen ich sitze, wurden nicht durch mich verursacht, sondern von meinem Ex-Mann. Gegen ihm läuft
nun ein internationales und sehr großes Verfahren und ich sollte nun als Zeugin vernommen werden. Hierbei geht es um ein ehemaliges Kfz-Gewerbe, welches auf meinen Namen angemeldet war, jedoch eigentlicher Inhaber war mein Ex-Mann.
Hallo,
so sehr ich auch den Versuch unternehme, Ihre Situation zu bedauern, es gelingt mir leider nicht so richtig. Im Jahre 2001 hatte ich mir eine Eigentumswohnung als sogen. Steuersparobjekt angeeignet über ein Unternehmen, welches trotz zweimaliger Insolvenz (war mir nicht bekannt) immer noch unter dem ursprünglichen Firmennamen als GmbH firmieren durfte, wobei jedoch im HRB immer ein anderer Name für den Firmeneigner auftauchte, der ursprüngliche Eigentümer jedoch nach wie vor als Geschäftsführer agierte und somit auch seine betrügerischen Machenschaften problemlos weiter ausüben konnte.
Dank unserer deutschen Rechtsprechung und der Unfähigkeit meines Anwalts sehe ich mich heute einem Schuldenberg von über 120.000 Euro gegenüber, die EV ist schon lange geleistet und die VI werde ich in Kürze beantragen.
Sind Sie mir bitte nicht böse, aber ich würde mich freuen, wenn künftig alle, die Ihren "guten" Namen, ohne auch nur irgendetwas nachzufragen, hergeben, ohne Wenn und Aber für Machenschaften, welche in ihrem Namen getätigt werden, sowohl finanziell als auch strafrechtlich herangezogen werden.
Ich weiß, dass meine Antwort hier keine Hilfe für Sie darstellt, aber nachdem ich selbst wegen meiner Situation schon als suizidgefährdet eingestuft wurde (ich möchte darauf nicht näher eingehen), lasse ich wenigstens meinem Frust in gebührlicher Weise etwas freien Lauf.
Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Glück, aus der Geschichte heil herauszukommen.
wiwo