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Autor Thema: Auslandsarbeit bei Insolvenz  (Gelesen 3035 mal)

Spacedolphin21

  • Gast
Auslandsarbeit bei Insolvenz
« am: 14. November 2006, 18:12:02 »

Hallo,
kann man im Ausland arbeiten wenn man eine Privatinsolvenz eröffnet hat?
Und wie sieht es mit einem Umzug ins Ausland aus?
Gespeichert
 

paps

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  • Beiträge: 6471
Auslandsarbeit bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 14. November 2006, 19:31:42 »

Sie können beides. Informieren Sie ihren TH und das InsoGericht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin die pfändbaren beträge abführen müssen; sofern welche vorhanden sind. Idealer Weise von einem dt. Konto aus (wegen der Auslandsüberweisung).
Zuständig bleibt das gericht, beidem Ihre Inso eröffnet wurde.

MfG Paps
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

newman

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Auslandsarbeit bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. November 2006, 20:01:26 »

hallo,
geht problemlos, sehe es ja bei mir, aber immer kontakt mit dem
insoverwalter halten, also bei jeglicher veränderung (wohnsitzwechsel, arbeitstellenwechsel),sonst kann es in die hose
gehen
grüsse newman
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