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Autor Thema: Außergerichtl. Einigung  (Gelesen 2054 mal)

Exmitglied_1540_1540

  • Gast
Außergerichtl. Einigung
« am: 29. März 2007, 18:18:06 »

Hallo,jetzt hab ich doch noch eine Frage. Unser Schuldenberater hat gemeint, das er erst einen außergerichtlichen Vergleich anstreben kann (oder will?), wenn von allen Gläubigern eine Kündigung vorliegt. Ist das immer so ?
Danke für`s Zuhören[addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

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Außergerichtl. Einigung
« Antwort #1 am: 29. März 2007, 18:40:39 »

\"Ist das immer so ? \"

Nö.

MfG
Feuerwald
[addsig]
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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paps

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Außergerichtl. Einigung
« Antwort #2 am: 29. März 2007, 19:52:02 »

Glückwunsch.
Das war Ihr kürzester Beitrag :dance:

-und weckduck-[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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