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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös  (Gelesen 4147 mal)

B-Thom

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Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« am: 06. Januar 2015, 20:48:41 »

Hallo!

Im Januar bin ich bereits seit genau viereinhalb Jahren in der Insolvenzphase (Regelinsolvenz, Einzelunternehmer), ohne dass bisher ein Schlussbericht eingegangen ist.

Nun habe ich in einem alten Beitrag in einem anderen Forum gelesen, dass laut einer Entscheidung des LG Dresden (LG Dresden, Beschluss vom 11.06.2008 - 5 T 507/08, NZI 2008, 508. ) der Schlussbericht auch erst nach Ablauf der sechs Jahre abgegeben werden kann und die Insolvenz somit eben nicht nach sechs Jahren vollkommen endet.

Meine Fragen:
* Kann eine Insolvenz im Prinzip ewig lang laufen, bis sich der IV irgendwann bequemt, einen Schlussbericht einzureichen?
* Auch wenn nach sechs Jahren über die RSB entschieden werden wird/muss, können mir dann nach Ablauf der sechs Jahre trotzdem weiterhin Verbindlichkeiten durch Pfändung etc. entstehen?
* Habe ich irgendwelche Rechtsmittel, das schon vorab prüfen zu lassen bzw. spätestens zu Ablauf dagegen vorzugehen? Wenn ja, welche?

Danke im Voraus!
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KarlPaul

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B-Thom

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Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #2 am: 06. Januar 2015, 22:01:26 »

Danke dir. Der ist zwar von 2009, aber ich denke mal, dass er nach wie vor gültig ist. Er klärt zwar das Wesentliche rund um die RSP, aber nicht die eigentliche Frage, wie lange ein Insolvenverfahren laufen darf und ob der IV das ohne Rechtfertigung auf unbestimmte Zeit in die Länge ziehen kann, nur um Bezüge daraus für sich gelten zu machen.

Vor allem bekommen ja auch die Gläubiger bis zum Schlussbericht keinen einzigen Cent ausgezahlt. Wäre es also ein Vorgehen, statt als Schulder nachzufragen einen der Gläubiger einzuspannen?
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crimo65

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Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #3 am: 07. Januar 2015, 09:09:40 »

Du, bei mir ist es noch länger. In der Inso seit 2009, gehe jetzt ins letzte Jahr. Nun habe ich erfahren beim Amtsgericht bei der Akteneinsicht, dass mein TH eine Frist bis zum 24.12.14 hatte, den Schlußbericht zu fertigen. Ich drücke jeden Monat fast 1000 Euro ab. Das ist okay, aber da, wo es nichts zu holen gibt, fängt gleich die WVP an. Bei mir wird es wohl bis zum bitteren Ende durchgezogen.
Laut AG ist es Sache des Treuhänders, aber das kann es auch nicht sein.   
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B-Thom

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Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #4 am: 07. Januar 2015, 11:29:41 »

Ja, ist inzwischen auch mein Gedanke - solange noch eine Chance besteht, der Kuh Milch aus dem Euter zu quetschen, wird gemolken ...

Hier habe ich nun - von einem Anwalt - in der Antwort eine informative Übersicht der rechtlichen Möglichkeiten entdeckt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Insolvenzverwalter-schlie%C3%9Ft-Verfahren-nicht-ab---f264782.html
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ELISABETH

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Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #5 am: 08. Januar 2015, 09:33:20 »

 :cheesy:
Hallo B Thom.

Ich habe lange nichts dazu geschrieben, aber mir kommt es auch so vor,wenn man einen guten Teil für das TH Konto abführen muss, dauert es etwas länger als wenn man unter die Grenze kommt. Bei mir sind dies auch jeden Monat gute Beträge. Das Ende vom Lied seit 2009 in der Insolvenz , bin dieses Jahr im April fertig (hoff ich halleluja) und erst jetzt geht der Bericht ans Gericht. Wenn Du dann die Abrechnung bekommst staunt man was für Summen an den TH gehen. Soweit ich informiert bin ist das in der Wohlverhaltensphase nicht so dann gibt es wohl nur pro Jahr eine feste Summe.Denk mal drüber nach. Aber nicht destsotrotz in sechs Jahren ist hoffentlich alles vorbei, also durchhalten und Kopf hoch die Zeit vergeht zum Glück für alle gleich.
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eidechse

Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #6 am: 08. Januar 2015, 11:43:23 »

Dass es in der WVP jedes Jahr eine feste Summe gibt ist so pauschal falsch. Wenn genügend Einnahme vorhanden sind, dass die Vergütung über der Mindestvergütung liegt, dann gibt es auch mehr. In der WVP sind die Prozentsätze, nach der die Vergütung von der Masse berechnet wird, aber tatsächlich geringer.
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tomwr

Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #7 am: 13. Februar 2015, 12:35:55 »

Danke dir. Der ist zwar von 2009, aber ich denke mal, dass er nach wie vor gültig ist. Er klärt zwar das Wesentliche rund um die RSP, aber nicht die eigentliche Frage, wie lange ein Insolvenverfahren laufen darf und ob der IV das ohne Rechtfertigung auf unbestimmte Zeit in die Länge ziehen kann, nur um Bezüge daraus für sich gelten zu machen.

Vor allem bekommen ja auch die Gläubiger bis zum Schlussbericht keinen einzigen Cent ausgezahlt. Wäre es also ein Vorgehen, statt als Schulder nachzufragen einen der Gläubiger einzuspannen?

Sieh es erstmal positiv - solange die WVP nicht beginnt, kannst Du auch nicht gegen entsprechende Versagungsgründe verstoßen. Für Selbständige ist das normalerweise ein Segen, weil die Ausgleichszahlungen an die Gläubiger nicht einfach zu bestimmen sind. Aber auch wenn Lohnpfändung erfolgt, ist es kein Nachteil wenn das Verfahren länger dauert. Naja vielleicht dauert es ein bischen länger bis die Schufa das Bild wieder gerade rückt, wobei auch die auf Erteilung der RSB warten und die Einstellung des Verfahrens den Score erstmal nicht großartig verbessert.

Die Dauer des Verfahrens ist relativ einfach zu bestimmen nach §196 (Schlussverteilung):

Zitat
§ 196 Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.

Solange es also noch nicht verwertete Vermögensteile oder ggf. auch Rechtsstreitigkeiten darüber gibt, kann das Verfahren nicht eingestellt werden, weil eine Schlussverteilung erst nach vollständiger Verwertung der Vermögens (mit wenigen Ausnahmen wie Steuererstattungen) vorgenommen werden kann.

Es besteht für den IV kein Grund, das Verfahren unnötig lange zu verzögern, zumindest kein finanzieller Anreiz. Wenn er aber glaubt, dass noch was zu holen ist, muss er sogar weitermachen. Er hat ja einen Auftrag das Vermögen im Sinne aller Gläubiger bestmöglich zu verwerten. Um dies nicht auf dem Rücken des Schuldner auszutragen, kann dieser trotzdem nach Ablauf von 6 Jahren vorzeitig die Erteilung der RSB beantragen.

Ich wüßte KEINEN Grund, warum man hier Gläubiger wachrütteln sollte. Das Beste ist immer, wenn man sie schlafen läßt.

Außerdem bekommen Insolvenzgläubiger mitunter auch im laufenden Verfahren schon Zahlungen:

Zitat
§ 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger
(1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden.
(2) Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfinden, sooft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Nachrangige Insolvenzgläubiger sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden.
(3) Die Verteilungen werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Vor jeder Verteilung hat er die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn ein solcher bestellt ist.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2015, 12:37:28 von tomwr »
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B-Thom

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Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #8 am: 13. Februar 2015, 16:11:57 »

Zitat
Sieh es erstmal positiv - solange die WVP nicht beginnt, kannst Du auch nicht gegen entsprechende Versagungsgründe verstoßen.

Genau das hat mir der IV angedroht, bei der Rückzahlung einer Steuerdifferenz, die vom letzten Jahr noch aussteht. Obwohl die WVP nicht begonnen hat.

Zitat
Für Selbständige ist das normalerweise ein Segen, weil die Ausgleichszahlungen an die Gläubiger nicht einfach zu bestimmen sind.

Ich habe es vom IV schriftlich, dass mein Einkommen wie ein Angestelltengehalt betrachtet wird und ich entsprechend der Pfändungstabelle Zahlungen leiste.

Zitat
Solange es also noch nicht verwertete Vermögensteile oder ggf. auch Rechtsstreitigkeiten darüber gibt, kann das Verfahren nicht eingestellt werden, weil eine Schlussverteilung erst nach vollständiger Verwertung der Vermögens (mit wenigen Ausnahmen wie Steuererstattungen) vorgenommen werden kann.

Das vorhandene Vermögen wurde zum 30. September 2010 gepfändet. Es gab keinerlei Sachvermögen, das in irgendeiner Form zu veräußern gewesen wäre oder noch zu veräußern wäre.
Seitdem bestreite ich alle Zahlungen ausschließlich aus dem laufenden Einkommen (oder eben Steuerrückzahlungen, wenn denn mal welche anstehen, was 2014 das erste Mal war).

> Deiner Argumentation nach hätte bei mir also schon längst ein Schlussbericht erfolgen müssen bzw. können.

Zitat
Außerdem bekommen Insolvenzgläubiger mitunter auch im laufenden Verfahren schon Zahlungen.

Es erfolgte bisher keine. Das hat mir das Finanzamt - als Gläubiger - ja bestätigt.

Ich kann das also insgesamt leider nicht ganz so gelassen sehen wie du.
Vor allem setzt es mir inzwischen nervlich und körperlich zu, und das ist dann eine Frage meiner Gesundheit.
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tomwr

Re: Ausstehender Schussbericht, langsam echt nervös
« Antwort #9 am: 13. Februar 2015, 18:01:32 »

Also erstens würde ich mit Gläubigern nicht so viel reden. So ganz allgemein.
Zweitens hilft immer ein Einblick in die eigene Insolvenzakte über die Tätigkeiten des IV.
Der muss normalerweise 1 bis 2 mal jährlich berichten, was er genau tut und was noch offen ist zu klären.

Ob Vermögenswerte offen sind oder nicht, kannst Du normalerweise (außer bei akribischem Einblick) gar nicht wissen. Hier geht es meistens um Anfechtungen des Insolvenzverwalters. Meiner hat sich vom Finanzamt einen größeren 5 stelligen Betrag zurückgeholt durch Anfechtung was aber alles in allem über 2 Jahre gedauert hat. Das andere sind Rechtstreitigkeiten mit Gläubigern und Drittschuldnern, die den Abschluss des Verfahrens deutlich verzögern können. Oder auch "Vermögensermittlungen".

Nach dem alten Recht (bis 07.2014) kann der IV selbst gar keine Versagungsgründe geltend machen (§290 InsO) - das kann nur ein Gläubiger. Rückzahlung einer Steuerdifferenz ist komisch - solange der Insolvenzbeschlag gilt, darf das Finanzamt eventuelle Rückzahlungen oder Erstattungen nur an den IV weiterleiten.
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