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Autor Thema: Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig  (Gelesen 2348 mal)

AnnaWitt

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Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig
« am: 14. Juni 2012, 20:59:40 »

Bin seit Dez. 2011 im eröffneten Verfahren. wohne in Berlin, arbeite in Brandenburg. Derzeit benutze ich das auf meinen Mann laufende Auto. Nun ist dieses technisch nicht mehr einwandfrei, ein Autokauf bald notwendig. Welche Möglichkeiten habe ich hier? Bis zu welchem Betrag könnte ich ein Auto kaufen (mir kaufen lassen), weil ich das Auto zwingend benötige?

Mein Mann ist auch in der ISO, wir haben eine Auslösungsvereinbarung mit dem IV geschlossen, weil mein Mann das Auto für die Erreichung seines Arbeitsplatzes nicht braucht. Das die Pfändbarkeit so nicht korrekt war, wissen wir zwischenzeitlich, hier sind wir dran.

Jetzt gehts erst mal darum, kann ich mir ein benötigtes Auto kaufen? Welche Grenzen gibt es hier, um ein technisch einwandfreies Auto zu kaufen. Vielen Dank im Voraus.
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Der_Alte

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Re: Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig
« Antwort #1 am: 14. Juni 2012, 21:03:13 »

Die Grenze ist das verfügbare Einkommen, denn davon müssen Sie irgendwie die Kosten bestreiten. Da Sie das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigen, ist es unpfändbar.
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AnnaWitt

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Re: Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig
« Antwort #2 am: 14. Juni 2012, 21:09:51 »

Heißt, ich muss ein Aufrechnung machen? Ob mir 100 oder 500 Euro im Monat übrig bleiben?
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AnnaWitt

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Re: Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig
« Antwort #3 am: 22. Juni 2012, 18:09:24 »

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paps

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Re: Autokauf im Verfahren für den Arbeitsweg notwendig
« Antwort #4 am: 22. Juni 2012, 18:20:05 »

In etwa.

Sie sollten ja durch den PKW nicht noch mehr Ausgaben haben als bisher.

Da das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird, sollten Sie vorab eine erneute Freigabe durch den TH erbitten, obwohl die nicht zwingend nötig wäre.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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