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Autor Thema: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?  (Gelesen 5931 mal)

schwestermaja

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Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« am: 27. Juli 2009, 16:39:38 »

Ich hätte da ml eine Frage:

Da die Firma meines Mannes aus unerklärlichen Gründen mit Kündigung droht, möchte er nicht länger dort weiter machen!
Was ja vieleicht verständlich ist. Aber statt weiter als Geselle sich Arbeit zu suchen möchte er ( und dieser Wunsch hat er schon sehr lange ) sich als Techniker beruflich weiterbilden und zwar in einer Schule in Tagesform, wie es heißt. Dadurch wäre er in ca. 2 Jahren fertig und hätte auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen und wird auch besser bezahlt.
Jetzt ist unsere Frage: bekommt er Bafög trotz seiner Privatinsolvenz und würde dieses Bafög auch gewährt?
Was für Reaktionen können wir von unserem Treuhänder erwarten? ( den wir selbstverständlich schon angeschrieben haben! )

Freue mich auf baldige Antwort

edith by paps: Klarnamen entfernt
« Letzte Änderung: 27. Juli 2009, 18:55:14 von paps »
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Dauerstress

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Re: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« Antwort #1 am: 27. Juli 2009, 20:26:12 »

Verstehe ich das richtig, dein Mann ist bereits in der Insolvenz und möchte nun seinen Job aufgeben, auf Technikerschule gehen (ganztags ohne etwas anderes zu arbeiten) und dafür Bafög beziehen?
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schwestermaja

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Re: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« Antwort #2 am: 27. Juli 2009, 22:18:17 »

er möchte nicht sondern sein Arbeitgeber hat eine kündigung angedroht.
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paps

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Re: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« Antwort #3 am: 27. Juli 2009, 23:34:35 »

angedroht ist nicht = gekündigt.
Erwerbsobliegenheiten zu missachten = Versagung der RSB.

Das sollte also wirklich durchdacht und abgesichert werden.

BaföG bekommt er auch während der InsO, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
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schwestermaja

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Re: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« Antwort #4 am: 28. Juli 2009, 08:15:15 »

er würde das nur machen wollen wenn ihm tatsächlich gekündigt wird.sonst natürlich nicht.wäre es wohl möglich?
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paps

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Re: Bekomme ich Bafög trotz Insolvenz?
« Antwort #5 am: 28. Juli 2009, 11:40:29 »

Nach einem Verlust des Arbeitsplatzes ja, wenn sich dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergeben.
Müste aber sauber geklärt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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