"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Benachichtigung über Eröffnung  (Gelesen 1669 mal)

thomas137

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Benachichtigung über Eröffnung
« am: 20. Januar 2010, 21:07:31 »

Hallo , nur kurze Frage

gestern wurde Inso eröffnet. Bekanntmachung im Internet ist erfolgt.

Werden die einzelnen von mir angegebenen Gäubiger extra nochmal angeschrieben ?

Und wenn nicht was ist wenn kaum einer beim Amtsgericht seine Forderungen anmeldet ?



Danke schon im voraus

Th
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Benachichtigung über Eröffnung
« Antwort #1 am: 21. Januar 2010, 16:49:40 »

Das erledigt der TH.
Meldet keiner/wenige bis zum Schlusstermin an, können Sie nach Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten und angemeldeten Forderungen die RSB bereits dann erhalten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz