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Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht  (Gelesen 2551 mal)

Dortmund12

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Beschluss vom Amtsgericht
« am: 16. Dezember 2011, 08:46:24 »

 :dntknw:
Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen.
In dem steht:
                 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXXXXXX
                 wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung
                 aufgehoben(§ 200 InsO).

Was bedeutet das für mich und mein Insolvenzverfahren? :gruebel:
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paps

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2011, 16:51:00 »

Alles im grünen Bereich.
Es folgt noch die Ankündigung der RSB und dann ist die Wohlverhaltensphase erreicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2011, 19:36:57 »

Die Ankündigung der RSB muss er schon haben, s. § 289 Abs. 2 InsO.
Nach Aufhebung des Verfahrens beginnt die WVP.
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paps

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2011, 22:16:47 »

stümmmmmmmmmt
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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