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Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet  (Gelesen 2244 mal)

Lena1204

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Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« am: 01. März 2014, 12:45:25 »

Ich habe gestern Post bekommen und Weiss nichts mit an zu fangen hier steht
In dem insolvenzverfahren über das Vermögen der Person X entfällt eine schlussverteilung, da keine ausreichende insolvenz Masse erwirtschaftet werden konnte. Die Verwertung der Insolvenz Masse ist beendet $190 InsO

Kann mir jemand helfen
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tomwr

Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #1 am: 01. März 2014, 23:18:13 »

Bitte mal den Wortlaut der Formulierung (ohne persönliche Daten und ohne Aktenzeichen) hier eingeben. §190 InsO kann nicht sein, das bezieht sich auf "Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger".
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Lena1204

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Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #2 am: 02. März 2014, 08:36:51 »

$196 InsO
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Der_Alte

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Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #3 am: 02. März 2014, 13:03:50 »

Kein Geld in der Insolvenzmasse, das zu verteilen ist. Damit kann das Insolvenzverfahren in die nächste Phase gehen, also Entscheidung über Ankündigung der RSB und Verfahrensabschluss.
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tomwr

Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #4 am: 04. März 2014, 22:50:39 »

Sofern RSB beantragt wurde. Ein Schlusstermin sollte auf jeden Fall erfolgen, auch wenn keine Schlussverteilung erfolgt. Zumindest muss eine Frist zur Anhörung der Beteiligten zur Restschuldbefreiung eingeräumt werden, §289 InsO.
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