"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: bestrittene Forderung  (Gelesen 1617 mal)

kleine

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
bestrittene Forderung
« am: 22. Juni 2009, 09:47:23 »

Hallo Fories!

Ich hatte mir privat bei einem Bekannten Geld geliehen.
Das haben wir seinerzeit auch schriftlich festgehalten.
Weil ich das ja nun auch nicht mehr bezahlen konnte,
habe ich die Forderung mit angemeldet.

Nun hat wohl der IV diese Forderung im Prüfungstermin
vorläufig bestritten.

Was heißt das denn jetzt für meinen Bekannten?

LG Kleine
Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: bestrittene Forderung
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 09:54:29 »

Soweit es zu einer Verteilung kommt ??- wird er nicht berücksichtigt werden.
Gespeichert
pd
 

kleine

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
Re: bestrittene Forderung
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 09:57:18 »

... Verurteilung??

Er müsste also tatsächlich Klage erheben um seinen Anspruch
durchzusetzen und mit in die Tabelle eingetragen zu werden?

Ein Widerspruch des Gläubigers reicht hier wohl nicht aus??
Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: bestrittene Forderung
« Antwort #3 am: 22. Juni 2009, 10:05:58 »

???? Verteilung !!!!!
Fraglich ist  zunächst warum der IV bestritten hat. Vielleicht haben die notwendigen Nachweise gefehlt ? - diese können nachgereicht werden. Also der Gläubiger sollte sich mit dem IV in Verbindung setzen.
Gespeichert
pd
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz