"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung  (Gelesen 4343 mal)

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« am: 27. Februar 2011, 14:39:17 »

Guten Tag und einen schönen Sonntag an Alle !


Mein Anliegen- vom 10-11.November 2010 in der Nacht hatte ich einen Wohnungseinbruch !
Das fällt in mein Insolvenzverfahren was am 9.November begann und am 10.Februar2011 war meine Beschlußfassung .
Möchte hier gleich anmerken das ich hier nun erfahren habe das ich jetzt wohl in der WVP bin.
Da ich eine Hausratversicherung habe was meine TH wußte und auch immer auf dem Kontoauszug monatlich sieht plus ich ihr das mitgeteilt habe und ich vielleicht blöd war,habe ich nun ein Problem !
Vornweg alle Dinge die dabei weg kamen auch einige von meinem neuen Partner der ab und an tageweise hier ist bekomme ich ersetzt. Das wußte ich schon .
Punkt ist nun das das meine TH meine Versicherung Ende Januar angeschrieben hat mit der Aufforderung das sie Ihr mitteilen ob ich da schon was bekommen hätte und wenn wieviel !
Oder sie ihr mitteilen wenn ich was bekäme und die Höhe dann .
Es wurde sogar von der TH eine Frist gesetzt das sich die Versicherung bis zum 9.Februar 2011 bei der TH melden soll.
Wobei am 10. Feb. die Beschlußfassung.

Meine Versicherung meldete sich darauf bei mir und fragte ob das mein Vormund wäre und hat sich natürlich nicht bei der TH gemeldet.
denn es war noch gar kein Abschluß in dem Falle.
Nun will sie mir den Schaden bezahlen !

-was sollte ich beachten und kann meine TH auch das wegnehmen was mir nicht gehört wenn ?
- kann ich mir das ohne Angst auf mein Konto überweisen lassen oder als Scheck ?
- oder muß das die Versicherung der TH geben ?

Wie gesagt mich macht das stutzig das meine Versicherung sich bis zum 9.Febr. melden sollte wo am 10. Febr. meine Abschlußbeschlußfassung war.
Der Vertreter sagte mir letzte Woche noch einmal wir haben mit ihnen den Vertrag und nicht mit der TH.
Ich habe die Auszahlung erst einmal zurückgestellt.

Was ratet ihr mir ?

MfG. Hannes
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #1 am: 27. Februar 2011, 15:19:15 »

Wenn ich mich recht erinnere befinden sie sich in der WVP?

Wenn das der Fall ist und keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, steht der Erstattungsbetrag Ihnen zu.

Ich habe in einem älteren Beitrag von Thofa hier im Forum jedoch einen interessanten Hinweis gefunden:

Zitat Thofa vom 01.07.2008
"Hallo,
auch hier verweise ich in den Zusammenhang auf § 4b InsO:
§ 4b Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
....
(2) Das Gericht kann die Entscheidung über die Stundung und die Monatsraten jederzeit ändern, soweit sich die für sie maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gericht eine wesentliche Änderung dieser Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen. § 120 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Eine Änderung zum Nachteil des Schuldners ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
MfG
ThoFa"

Gruss Fallera
« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 15:21:15 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #2 am: 27. Februar 2011, 15:39:09 »

Hallo Fallera !


Am 10.Febr. war meine Abschlußbeschlußfassung !
Ich habe aber Noch nichts in der Hand vom Gericht oder der TH die sich bis heute nicht mehr gemeldet hat obwohl sie mir das am10. Febr. noch sagte .
Ich denke das ich damit nun in der WVP bin wie mir hier auch Andere erklärten .
Mich hat jetzt nur die Post von der TH an die Versicherung ohne eine Mitteilung an mich stutzig gemacht und noch mit der Frist , daß sich die Versicherung bis zum 9.Febr. melden soll wo doch am 10. febr. der Termin mit der Beschlußfassung war.

-was ist eine Nachtragsverteilung ?

Herzlichen Dank Hannes
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #3 am: 27. Februar 2011, 20:18:24 »

Guten Abend Hannes,

Sie befinden sich momentan in der WVP, und der TH hatte, wie Sie sagen, Ende Januar der Versicherung angeschrieben.

Es ist jedoch m. E. wichtig zu klären, ob als Sie in die WVP kamen, der TH bereits die Versicherung kontaktiert hatte, und noch ob er damals von seiner ihm lt. § 103 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/103.html) zustehenden Wahlrecht gebraucht gemacht hatte.

Wenn ja, dann sollten es - über Versicherung oder TH - verdeutlicht werden, wie er sich damals entschieden hatte. Ansonsten bleibt immer eine Unsicherheit da.

MfG

bertino
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #4 am: 27. Februar 2011, 21:06:26 »

Guten Abend bertino !
Erst einmal danke ich dir.

Hier ist das Schreiben meiner TH an meine Hausratversicherung mit meinen Anmerkungen in Klammern.

Sehr geehrte Damen und Herren,


in vorbezeichnter Angelegenheit nehme ich Bezug auf den in der Vergangenheit geführten Schriftwechsel.
(den es mit mir nie gab weil ich dies bei einem Termin am 3.Dez.2010 mitgeteilt habe)

Durch Herrn Hannes war mir mitgeteilt worden, dass auf Grund eines Diebstahls (Wohnungseinbruch)zu seinen Lasten aus der Hausratversicherung zur Versicherungsscheinnummer.......... noch ein Zahlungsanspruch zu Gunsten des Schuldners bestünde.
(zu diesem Zeitpunkt wußte ich selbst noch nicht ob und wann die Versicherung dafür aufkommt auch noch nicht wo die TH das Schreiben erstellt hat)

Ich bitte um Mitteilung, ob bereits Zahlungen Hieraus an den Schuldner erfolgt sind und ggf. wann und in welcher Höhe diese erfolgt sind.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an die Unterzeichnende geleistet werden können (§82InsO).


Für Ihre Rückantwort habe ich mir eine Frist auf den 09.02.2011 notiert.

mitf......

Das ist das Schreiben !

Hoffe es hilft Dir und dann mir .
Mich wundert nur die Frist da ja am 10.Febr.2011 meine Beschlußfassung war .
Und ich hoffe ich denke nicht falsch kann sie die ersetzten Sachen die nicht mir gehören auch nicht einkrallen.
Weiterhin habe ich hier gelesen das mein Ehering der mit gestohlen wurde und geldlich ersetzt wird auch nicht der TH gehört.

MfG Hannes
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #5 am: 27. Februar 2011, 22:06:13 »

Guten Abend Hannes,

aus dem Text lässt sich nicht erkennen, ob als Adressat des satzes "in der Vergangenheit geführten Schriftwechsel" Sie gemeint sind. Sollte es so sein, dann falls noch nicht geschehen, bitte diese Unwahrheit möglichst schnell per Einschreiben festhalten.

Zitat
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an die Unterzeichnende geleistet werden können (§82InsO).

Das ist m. E. gerade der Entscheidende Satz. Um aber die Wirkung des Satzes herauszustellen, sollte noch geklärt werden, an welchem Tag Ihre WVP anfing, und an welchem dieses Schreiben tatsächlich der Versicherung zugestellt wurde.

MfG

bertino
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #6 am: 27. Februar 2011, 22:54:55 »

Guten Abend bertino !

Also der Brief wurde am 26.jan.11 geschrieben und die Versicherung erhielt ihn am 28.Jan.11 !
Meine Beschlußfassung war am 10.Febr.11 um 10.05Uhr weiß dann nicht genau ob dieWVP da am 10 oder 11.febr.11 beginnt!
Habe noch keine Post von dem Amtsgericht.

Mit dem Satz müßte ich gemeint sein was aber nicht stimmt, da ich keinen Schriftwechsel mit der Th hatte sondern ein Date am 3.Dez.10 um 11Uhr .
Was meinst du aber das ich diese Unwahrheit möglichst schnell per Einschreiben festhalten soll ?
Ich habe diese Schreiben von meiner Versicherung mit Eingangsstempel per Mail erhalten was meine Th gar nicht weiß.
Ich bin auch bis heute nicht von meiner TH informiert worden was ich schon sehr krass finde.
Mir wurde das am 4.Febr11 von dem Regulierungsbeauftragten der Versicherung erstmals erzählt!
Ich weiß nicht was ich davon halten soll.



MfG. Hannes
« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 22:58:40 von Hannes »
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #7 am: 27. Februar 2011, 23:08:55 »

Guten Abend Hannes,

jetzt ist mir die Reihenfolge der Ereignisse etwas deutlicher. Vergessen Sie bitte, die Sache mit der Unwahrheit.

Sie schreiben Beschlußfassung. Da im Laufe des InsoVerf das Amtsgericht Ihnen unterschiedliche Beschlüsse zuschicken wird, kann daraus nicht erkannt werden, um welchen Beschluss es sich handelt.

Wenn Sie bereits in der WVP sind, dann sollten Sie inzwischen vom Gericht bereits einen Beschluss erhalten haben, mit der ausdrücklichen Formulierung, dass in dem Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen das Verfahren nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben wurde.

Sogar davor wird durch einen anderweitigen Beschluss die Restschuldbefreiung Ihnen ausdrücklich angekündigt.

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie bereits in der WVP sind.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 23:20:23 von bertino »
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #8 am: 27. Februar 2011, 23:57:05 »

Danke dir bertino !

Aber jetzt verstehe ich garnichts mehr !javascript:void(0);
Jetzt weiß ich nicht was auf mich zutrifft und was nicht.
Vom Amtsgericht habe ich noch weiter nichts nach diesem Termin und von der Treuhänderin höre ich auch nichts mehr .javascript:void(0);

Gute Nacht sagt Hannes
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #9 am: 28. Februar 2011, 00:02:13 »

Sie dürfen den Text des Beschlusses hier angeben, wenn Sie möchten. Ich meine nur den wesentlichen Teil davon. Sollten Sie nur einen einzigen Beschluss vom Amtsgericht erhalten haben, dann schätze ich, dass es sich nur um die Eröffnung Ihres InsoVerf geht.

Vom TH muss auch nichts Besonderes Ihnen zukommen. Es ist nicht seine Aufgabe, den Sch zu informieren. Seine Pflichten sind in § 292 InsO geregelt (http://dejure.org/gesetze/InsO/292.html).

Eine geruhsame Nacht wünsche ich Ihnen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 00:09:59 von bertino »
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #10 am: 28. Februar 2011, 00:28:07 »

Danke bertino !

Nun zum Beschluss !

-09.11.2010 um 10Uhr wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
- der Schuldner hat antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
-bis zum 10.01.2011 mußten insolvenzforderungen bei der TH schriftlich angemeldet werden .§§ 38 ,39 InsO
-am 10.02.2011 war der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und die Beschlußfassung

das ist das wichtigste was ich bis jetzt erhalten habe .
Vom 10.02.2011 habe ich noch nichts weiter gehört und weiß nun auch nicht mehr was los ist .

wünsche dir auch eine Gute Nacht
Gespeichert
 

Schimmelreiter

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 51
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #11 am: 28. Februar 2011, 00:39:14 »

Das Verfahren scheint noch nicht aufgehoben zu sein, also sind Sie auch noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Gespeichert
MfG Schimmelreiter
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #12 am: 28. Februar 2011, 01:29:40 »

Guten Moregen Hannes,

Bei diesem Schreiben handelt es sich eindeutig um die Entscheidung des IG über die Eröffnung Ihres InsoVerf, die Ernennung der THn und die Festlegung des Prüfungstermins, alles im Rahmen der gerichtlichen Schuldenbereinigung. Damit wird den GLn eine einmonatige Frist (bei Ihnen bis 10.02.2011) gesetzt, sollten sie mit dem angebotenen Schuldenbereinigungsplan nicht einverstanden sein, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Es sieht momentan alles noch planmäßig aus. Es kann noch einige Wochen dauern, aber dann werden Sie höchst wahrscheinlich vom Gericht weitere Nachrichten erhalten.

Sollte es aber noch sehr lange dauern, dann könnte wohl daran liegen, dass ein GL (oder evtl. mehrere von denen) Widerspruch eingelegt hat. Denn Keine-Stellungnahme wird vom IG gemäß § 307 II InsO als Zustimmung interpretiert (http://dejure.org/gesetze/InsO/307.html).

Zwar steht dem IG offen, die Gesamtzustimmung durch die Zustimmung der sog. Kopf- und Summenmehrheit der beteiligten GLn zu ersetzen. Doch es gibt Ausnahmesituationen, die dies erschweren/verlängern lassen/verhindern können.

Um über Ihre Situation besser informiert zu werden, dürfen Sie bei IG vorbeigehen und Akteneinsicht verlangen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 10:27:27 von bertino »
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #13 am: 28. Februar 2011, 10:59:54 »

Danke bertino !
Ich hoffe es geht nun vorwärts .
Zwecks Einsichtnahme muß man da einen Termin beim IG oder kann ja nach Sprechzeit da erscheinen ?
Und wer wäre denn da mein Ansprechpartner ?

MfG. Hannes
Gespeichert
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #14 am: 28. Februar 2011, 11:17:52 »

Lt. § 299 ZPO sind die Beteiligten jeder Zeit zu Akteneinsicht berechtigt (http://dejure.org/gesetze/ZPO/299.html).

Um nicht mit unnötigen Wartezeiten konfrontiert zu werden, wäre es ratsam, sich vorher einen Termin einzuholen. Persönlich habe ich nie ohne Termin versucht, m. E. geht es dennoch.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 11:22:38 von bertino »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #15 am: 28. Februar 2011, 11:28:31 »

Da das Insolvenzverfahren eröffnet ist, hat sich die Schuldenbereinigung, § 307 InsO usw. längst erledigt. Bei der Frist bis 10.02. handelt es sich nicht um eine Frist zur Zustimmung von Plänen sondern um die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Gläubiger. Als nächstes kommt die Mittelung über den Ablauf des Prüfungstermins und die sollte eigentlich längst unterwegs sein, es sei denn, das Gericht ist mal wieder überlastet. Vielleicht fand zeitgleich auch schon der Berichtstermin statt?

Die Versicherungsfrage war doch kürzlich schon einmal Gegenstand im Forum. Sind unpfändbare Gegenstände betroffen, müsste die Versicherung an den Schuldner zahlen, § 17 VVG.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #16 am: 28. Februar 2011, 11:38:41 »

Bei diesem Schreiben handelt es sich eindeutig um die Entscheidung des IG über die Eröffnung Ihres InsoVerf, die Ernennung der THn und die Festlegung des Prüfungstermins,

- ja.

alles im Rahmen der gerichtlichen Schuldenbereinigung


- nein.

Damit wird den GLn eine einmonatige Frist (bei Ihnen bis 10.02.2011) gesetzt, sollten sie mit dem angebotenen Schuldenbereinigungsplan nicht einverstanden sein, schriftlich Widerspruch einzulegen.

- nein. Das Insolvenzverfahren ist doch längst eröffnet. Ein IV / TH ist bestellt und der prüfungstermin hat bereits stattgefunden. Das Schuldenbereinigungsplanverfahren findet - wenn es denn durchgeführt wird - stets VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt.



Es sieht momentan alles noch planmäßig aus. Es kann noch einige Wochen dauern, aber dann werden Sie höchst wahrscheinlich vom Gericht weitere Nachrichten erhalten.

- es kann sogar noch einige Monate daueren, bis der sog. Schlusstermin festgesetzt wird. Bis dahin ist die das liebe Geld aus der Versicherung zunächst massezugehörig. 


Sollte es aber noch sehr lange dauern, dann könnte wohl daran liegen, dass ein GL (oder evtl. mehrere von denen) Widerspruch eingelegt hat. Denn Keine-Stellungnahme wird vom IG gemäß § 307 II InsO als Zustimmung interpretiert (http://dejure.org/gesetze/InsO/307.html).

- § 307 InsO gibt es im eröffneten Insolvenzverfahren nicht.



Zwar steht dem IG offen, die Gesamtzustimmung durch die Zustimmung der sog. Kopf- und Summenmehrheit der beteiligten GLn zu ersetzen. Doch es gibt Ausnahmesituationen, die dies erschweren/verlängern lassen/verhindern können.

- siehe oben. es findet keine Schuldenbereinigungsverfahren statt, deshalb auch keine Zustimmungsersetzung. Insg. ein falscher Denkansatz.


Um über Ihre Situation besser informiert zu werden, dürfen Sie bei IG vorbeigehen und Akteneinsicht verlangen

Braucht es nicht, denn alles läuft normal ...

Zitat:

- 09.11.2010 um 10Uhr wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
- der Schuldner hat antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
- bis zum 10.01.2011 mußten insolvenzforderungen bei der TH schriftlich angemeldet werden .§§ 38 ,39 InsO
- am 10.02.2011 war der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und die Beschlußfassung


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #17 am: 28. Februar 2011, 11:39:26 »

... da war Insokalle schneller ...
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #18 am: 28. Februar 2011, 11:40:44 »

@ Insokalle und Feuerwald

Die Eröffnung des Verfahren weist nur die Beendigung der außergerichtliche Schuldenbereinigung auf. Die gerichtliche Schuldenbereinigung beginnt ja erst damit; § 308 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/308.html).

MfG

bertino
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Betreff Insolvenz oder WVP und Versicherungsleistung
« Antwort #19 am: 28. Februar 2011, 11:59:56 »

Nein.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz