Gestern INSO-Antrag + heute Abgabe der EV.
Zu dem gestrigen Antrag Schweigepflichtentbindung.
- Bank
- Finanzamt
- Steuerberater
Ich hab das angesprochen, die J-Ang meinte, das es sei absolut üblich.
Im übrigen würden sie sich andernfalls die Auskünfte von Amts wegen einholen.
Nachdem das FA sowieso zur Amtshilfe verpflichtet ist und es sowieso kein Bankgeheimnis mehr gibt, hat sie da wohl recht und darauf kann sich auch jeder einstellen.
Steuerberater hab ich im Moment nicht; kann ich mir nicht leisten.
Seit der Gesetzesänderung über die Amtseinsicht auf Konto laufen bei mir sowieso nur noch Zahlungen über Konto, von denen jede Behörde wissen kann.
Ich werde das wohl auch auf (künftige) Steuerberater ausweiten müssen und sie nur noch mit veröffentlichungsfähigen Informationen versorgen.
Btw: Wozu braucht man dann überhaupt noch einen Steuerberater?
Das Gläubigerverzeichnis muss ich bis in 10 Tagen, also bis zum 24.12., nachholen.
Hab ich gesagt, an mir solls nicht scheitern, ich steh am 24.12. auf der Matte, aber wenn die Behörde u.U. geschlossen sein sollte, dann trifft mich an irgendwelchen Verzögerungen keine Schuld.
Alles in allem relativ easy, die EV hab ich heute abgegeben, Vermögensverzeichnis, Konto usw. was ich beruflich mache und so, nur die
Frage nach der Herkunft meiner Einkünfte hab ich gesagt, das
beantworte ich nicht.
Hat sie erst etwas gestutzt, dann hat sie gemeint, die Gläubiger werden wohl eine
Ergänzung der EV beantragen.
Dann warten wir doch einmal ab, ob sie sich die Mühe machen, nachdem sie jetzt durch die EV ohnehin von der Inso wissen.
Gruß Leopold Bloom