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Autor Thema: Betriebskostenabrechnung und TH  (Gelesen 1933 mal)

Dojoannian

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Betriebskostenabrechnung und TH
« am: 31. Oktober 2011, 16:17:27 »

Ihr Lieben,
ich habe einige wichtige Fragen:
Ich erhielt von der Wohnungsverwaltung meines Vermieters eine BKAbrechnung und sollte über 800€ nachzahlen,die ich sofort widersprochen habe,da die Wohnung diverse Mietmängel aufweist und kündigte eine Mietminderung an,da sich dadurch die Miete erhöhte habe ich dem TH das gemeldet und er schrieb mir das er das Geld der BK in die INSO mit reinnehmen muß und forderte das bei der WV an,darauf hin erhielt ich vorige Woche von der WV ein Schreiben das sie die BK um die Hälfte senken und die Miete ebenfalls.Wie verhält es sich wenn mein Sohn sich bereit erklärt die BK zu zahlen.Er lebt in unserem Haushalt,ist nur am WE da und zahlt bisher kein Kostgeld und würde diesen Part übernehmen,muß ich deshalb den Treuhändler fragen oder kann man das so machen.Da sich ja durch die neue BK abrechnung auch zukünftig die Miete verringert muß ich das ebnfalls dem TH melden.
Über schnelle Antworten wäre ich dankbar.LG Dojannian
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paps

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Re: Betriebskostenabrechnung und TH
« Antwort #1 am: 01. November 2011, 17:44:10 »

Die Mietminderung müssen Sie nicht melden.
Wenn der Sohn "um des lieben Friedens willen" die alten, rückständigem Betriebskosten zahlt, sollte eine Mitteilung an den TH gehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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