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Autor Thema: Betriebsrentenzahlung für mehrere Jahre  (Gelesen 1803 mal)

hoopy

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Betriebsrentenzahlung für mehrere Jahre
« am: 18. Februar 2011, 10:42:55 »

Hallo zusammen.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz.
Aktuell hat mich meine ehemalige Firma, von der ich eine Betriebsrente beziehe angeschrieben und mir mitgeteilt,
dass die Höhe meiner Betriebsrente aufgrund eines Gerichtsurteils des Bundesarbeitsgerichtes
von Beginn der Auszahlung an neu berechnet wird.
Die Berechnung ergibt eine um ca 100 € höhere Betriebsrente ab Februar 2011.
Für die Zeit vom 01.10.2007 bis 31.01.2011 erhalte ich eine einmalige Nachzahlung von ca 3000 €.
Die Auszahlung erfolgt vorraussichtlich im Monat März 2011.
Meine Firma, die die Betriebesrente zahlt ist Drittschuldner.

Kann mir jemand Auskunft geben, wie die korrekte Behandlung dieser Nachzahlung aussehen muss.

Wird diese Nachzahlung bei der monatlichen Pfändung berücksichtigt ?
Wenn ja, wie wird diese Nachzahlung bei der Pfändung behandelt ?

Gespeichert
 

paps

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Re: Betriebsrentenzahlung für mehrere Jahre
« Antwort #1 am: 18. Februar 2011, 20:59:07 »

M.E. wäre folgende Berechnung denkbar.

Die Nachzahlung ist auf die Monate runter zu brechen, in denen diese fällig wurden.

Dann ist ausgehend von der erhöhten Rente der pfändbare Betrag neu zu berechnen.

Dies gilt für den Zeitraum ab Eröffnung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

hoopy

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Re: Betriebsrentenzahlung für mehrere Jahre
« Antwort #2 am: 23. März 2011, 13:24:10 »

Hallo zusammen,
hier eine kurze Rückmeldung wie vom Drittschuldner und vom Treuhänder verfahren wurde:

am 04.02.2010 wurde bei dem Drittschuldner der meine Betriebsrente bezahlt und der
auch die Nachzahlung von ca 3000 EUR Netto zahlt eine Abtretung der A-Bank offengelegt.
Diese Abtretung habe ich im September 2006 unterschrieben.

Drittschuldner und Treuhänder waren der Meinung, dass die Wirksamkeit der Abtretung
auch vor Offenlegung anzusetzen ist. Somit ist die Abtretung für den gesamten Zeitraum der Rentennachzahlung also ab  Oktober 2007  für wirksam erklärt worden.
Monat für Monat ist dann vom Oktober 2007 bis Januar 2011 der pfändbare Betrag ermittelt worden und in einer Summe zusammengefasst worden. Durch eine hohe Sonderzahlung im
Monat August 2008 hat sich in diesem Monat ein pfändbarer Betrag von ca 4000 EUR ergeben, so dass die Summe aller pfändbaren Beträge höher als der gesamte Nachzahlungsbetrag wurde.

Fazit: Die ganze Nachzahlung geht über den Treuhänder an den Abtretungsgläubiger.

Bei dem ganzen Verfahren ist für mich eine Frage offengeblieben:
Normalerweise wird eine Abtretung erst durch Offenlegung wirksam.
Gibt es in diesem speziellen Fall eine rechtliche Grundlage diesen Grundsatz
abzuändern. 

Viele Grüße
hoopyy
Gespeichert
 
 

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