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Autor Thema: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?  (Gelesen 3094 mal)

maap

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Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« am: 08. Juni 2008, 21:19:12 »

Hallo,

ich hab gesucht und gefunden und bin hier gelandet.

Ich wurde verurteilt, wegen Betruges. Hatte Waren gekauft nach einer EV und durch eine Krankheit nicht mehr bezahlen können.

Ich wurde verurteilt. Nun will ich in die Inso gehe, meine SB meinte, die Forderung kommt nicht mit rein, wegen unerlaubten Handlung. Nun hab ich gehört, das diese erstmal vom Gläubiger angemeldet werden muss. Nun zahle ich monatlich brav 50€ alles andere wurde eingestellt.

Meine Frage ist, selbst wenn ich verurteilt wurde, macht es Sinn, die Forderung aus unerlaubten Handlung zu widersprechen oder habe ich grundsätzlich verloren?

Ich bin damals schwer krank geworden und hatte eine Firma gehabt. Hatte weiter gearbeitet und nach der EV noch eine Firma gehabt, wo ich fleißig auch gezahlt hatte. Aber dann kam die Krankheit ich konnte nicht mehr arbeiten. Das Gericht hat mich trotzdem verurteilt, ich hatte damals keine Kraft gehabt für einen Anwalt und hab somit viele Fehler gemacht. Was man mir heute oft sagt, das ich hätte einen Anwalt nehmen sollen, dann wäre ich wahrscheinlich nicht verurteilt wurden oder nur geringfügigere Strafe.

Naja egal, ist eh zu spät, da es einpaar Jahre her ist.

Trotzdem ist es möglich, das ich da heil rauskomme oder hab ich da keine Chance?
Gruß
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ThoFa

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #1 am: 09. Juni 2008, 07:43:38 »

Hallo,

wie hoch ist die Forderung um die es geht und wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten ?

Sind Sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden ? Wenn ja wie hoch ?

MfG

ThoFa
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maap

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #2 am: 09. Juni 2008, 08:06:27 »

Hallo,

wie hoch ist die Forderung um die es geht und wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten ?

Sind Sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden ? Wenn ja wie hoch ?

MfG

ThoFa

Hallo,

Die Gesamtforderung lagen bei 7000€. Ich habe monatlich aber jeweils ca. 150€ abgezahlt, dh. circa 2000€  2500€, wenn nicht sogar 3000€ müßten schon bezahlt sein. Ich müßte alle Kontoauszüge zusammensuchen. Der Anwalt schickt mir keine Aufstellung, so ich nichts weiß. Nun will das mein Anwalt für mich machen. Nun hab ich aber vergessen zu fragne, ob ich weiterzahlen soll, denn ich will ja die Summe auch irgendwann begleichen oder ob ich das lieber erstmal zur Seite legen soll. Hab gelesen, das diese Verbindlichkeiten in der Inso nicht getilgt werden können.

Geldstrafe hab ich damals bekommen, weil es 3 Rechnungen waren von der einen Firma, bin ich einer Strafe von 15€ zu 120 Tagessätze 1800€. Diese wurde in Ratenzahlung schon beglichen. Durch die 3 Rechnungen bin ich höher eingestuft wurden und bin gleich gestellt wurden wie ein Mehrfachtäter, obwohl das mir das erste Mal passiert war.

Hab da viele Fehler gemacht, keinen Anwalt bin zur Polzei zur Vernehmung gegangen, aber ich kann es icht mehr ändern und rückgängig machen. Das war alles schon 2005.

Es wurde noch keine unerlaubten Handlung angezeigt. Aber ich meine ich bin verurteilt wurdne, da werd ich wohl nichts gegen machen können? Heute hätte ich mehr Kraft zum kämpfen, da es mir gesundheitlich besser geht durch Medikamente. Damals brach bei mir eine Krankheit aus, das hatte aber keiner interessiert, nicht mal dem Richter.

Gruß und Danke
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ThoFa

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #3 am: 09. Juni 2008, 08:22:25 »

Hallo,

wie hoch sind Ihre Gesamtverbindlichkeiten ?

MfG

ThoFa
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maap

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #4 am: 09. Juni 2008, 08:26:40 »

ca. 50000€, die ich mit meinem kleinen Verdienst nicht begleichen kann :-(
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ThoFa

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #5 am: 09. Juni 2008, 08:41:41 »

Hallo,

dann sollten Sie natürlich die Insolvenz beantragen. Die Forderung aus dem Betrug geben Sie ganz normal als Gläubiger an. Dieser Gläubiger muss dann seine Forderung mit dem Merkmal der vorsätzlichen unerlaubten Handlung anmelden.
Wenn er das macht gibt es zwei Wege:

1. Sie widersprechen der unerlaubten Handlung:

Gläubiger muss  eine Feststellungsklage führen. Durch die schon erfolgte Verurteilung wird es schwierig, dem zu begegnen.

2. Sie widersprechen nicht:

Forderung unterliegt nicht der Restschuldbefreiung, läuft aber über die Inso und WVP als ganz normale Forderung mit und ist nach Ablauf der sechs Jahre wider vollstreckbar. Aber in sechs Jahren kann viel passieren.  :wink:

MfG

ThoFa

P.S.: Wenn die Entscheidung für die Inso gefallen ist, sollten Sie die Zahlung natürlich einstellen. Es sei denn, die Rückzahlung ist eine Bewährungsauflage ?!
« Letzte Änderung: 09. Juni 2008, 08:43:20 von ThoFa »
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maap

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #6 am: 09. Juni 2008, 08:51:52 »

Hallo,

die Entscheidung ist schon gefallen, es wird gerade ein AEV gemacht und danach geh ich in Inso.  Anders komm ich wegen meiner Krankheit nicht mehr raus  :cry:

Das heißt ich könnte jeden Monat von meinem unpfändbaren Betrag was zur Seite legen, also sparen und das nach 6 Jahren denen auf den Tisch legen. Auf deutsch gesagt.

Also sollt ich die Zahlung sofort einstellen? Alles andere ist ja eingestellt, bei dem war ich mir halt nicht sicher.

Und ich hab gedacht, ich muß diese trotzdem abführen, aber als ich gestern das Inet auseinander genommen habe, hatte ich sowas ähnliches gelesen und möchte meine Restschuld dann nicht gefährden, wenn ich da weiter zahle.

Gruß und vielen lieben Dank. Korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege, sonst vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen





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Feuerwald

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #7 am: 09. Juni 2008, 11:14:56 »



Gab/gibt es Auflagen ?
Strafe schon bezahlt ?



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maap

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #8 am: 09. Juni 2008, 12:19:55 »



Gab/gibt es Auflagen ?
Strafe schon bezahlt ?





Hu hu,

also Auflagen gab es keine, nur halt die Geldbuße. Die wurde schon beglichen.

Zumindest weiß ich nicht wo das stehn sollte mit den Auflagen  :rougi:

Nur kommt ne neue Frage auf mich zu, wenn das jetzt 6 Jahre ruht und es ja in der Tabelle mit angemeldet ist, was passiert mit den Zinsen. Denn wenn ich 6 Jahre nicht zahle und die Zinsen rechne, bin ich wohl dann bald wieder bei 10000€ was dann  :heulen:

Ach menno, ich verzweifel bald

MFG
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ThoFa

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #9 am: 10. Juni 2008, 16:05:07 »

Hallo,

die Zinsen innerhalb der nächsten sechs Jahre dürften ca. 1.300,00 € betragen, also nicht gleich übertreiben.  :wink:

Außerdem spricht ja nichts dagegegen, wenn Sie schonmal anfangen zu sparen und dann mal abwarten, ob in sechs Jahren üverhaupt etwas passiert.

MfG

ThoFa
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maap

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Re: Betrug - gleich unerlaubte Handlung?
« Antwort #10 am: 10. Juni 2008, 19:27:28 »

Hallo,

naja wenn ich die anderen Schulden sehe, die sind auch ganz schön gestiegen, durch die Zinsen.

Na 50€ bekommen die ja noch jeden Monat. Ich versuch gerade rauszufinden, ob ich die weiter zahlen darf, oder ob es Probleme gibt.

Noch ist es ja nicht als unerlaubte Handlung angemeldet. Ich spare ja schon, das ich das bezahlen könnte für den Notfall nach den 6 Jahren.

Gruß
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