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Autor Thema: Brauche Rat wegen Inso u.Job!  (Gelesen 1522 mal)

habnix_M

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Brauche Rat wegen Inso u.Job!
« am: 26. August 2009, 11:01:54 »

Hallo,ich habe folgendes Problem: ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und bekomme ALG2.D.h. ich habe schon vom Gericht ein Schreiben bekommen,indem mein Treuhänder feststeht.Es wird also nicht mehr lange dauern,bis es los geht.Nun ist es aber so,daß ich einige chronische Erkrankungen habe,welche ich vom Arzt attestiert bekommen habe.Dh. ich habe 2 Atteste,in denen steht,daß ich zum einen keine zu schwere körperliche Arbeit leisten sollte(wegen meines chronischen Rückenleidens) im zweiten steht,daß ich aufgrund insgesamt 3 Erkrankungen er mir eine halbtagsstelle empfielt und mir auch nicht mehr zuzumuten ist.Ich weiß aber auch,daß ich mich um Arbeit bemühen muß und jede " zumutbare" Arbeit annhemen soll.Was kann ich da nun tun? Was mach ich,wenn der Treuhänder von mir verlangt,daß ich Vollzeit arbeiten soll,ich es aber aufgrund meiner Krankheiten nur Teilzeit kann?Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.Im Attest steht ja auch net drin " darf nicht Vollzeit arbeiten",aber "ich empfehle wegen dem und dem eine teilzeit arbeit und mehr ist mir nicht zumutbar".Weiß jemand Rat??
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Feuerwald

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Re: Brauche Rat wegen Inso u.Job!
« Antwort #1 am: 26. August 2009, 12:15:59 »

"wenn der Treuhänder von mir verlangt,daß ich Vollzeit arbeiten soll"

-> wenn der Treuhänder von Ihnen verlangt, nach Ägypten auszuwandern und sich für die kommenden 30 Jahre dem Pyramidenbau zu verpflichten, würden Sie das tun?

Der Treuhänder kann Ihnen nichts befehlen. Der Treuhänder kann Ihnen auch nicht die Art und den Umfang Ihrer Erwerbstätigkeit diktieren. Die Knechtschaft ist in unserem Land abgeschafft.

Sie haben Pflichten, sog. Obliegenheiten, die Sie einzuhalten haben (freiwillig!), um die Restschuldbefreiung zu erlangen.  Dazu gehört auch die Erwerbsobliegenheit und wie Sie schon erkannt haben, steht dort das Wörtchen "zumutbar". Falls Sie also der Meinung sind, eine Vollzeiterwerbstätigkeit bei den Pyramiden sei aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar, so ist das zunächst ganz allein Ihre Entscheidung. Stellt daraufhin ein Insolvenzgläubiger einen Versagungsantrag, weil er unterstellt, Sie würden der Erwerbsobliegenheit nicht hinreichend nachkommen, wird es im Zweifel auf Ihre Argumentation und Ihre Nachweise ankommen, weshalb denn der Job im Pyramidenbau nicht zumutbar war. Entscheiden wird darüber nicht der Treuhänder sondern das Gericht.   
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