hallo Ihr Lieben habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommenund wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann was dieser bedeutet
: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tinelo21 wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 4 Monate nach Erlass dieses Beschlusses.
Bis zu diesem Stichtag können schriftliche Anträge bzw. Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis, sowie Versagungsanträge zur beantragten Restschuldbefreiung eingereicht werden.
Die Schriftsätze sind bis spätestens 4 Monate nach Erlass dieses Beschlusses beim Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.
Die Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn ein Versagungsgrund nach § 290 InsO vorliegt und ein Insolvenzgläubiger die Versagung beantragt.
Der Versagungsgrund ist glaubhaft zu machen.
Sofern noch nachträgliche Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht eingehen, werden diese zum obigen Stichtag mitgeprüft.
Die Insolvenzgläubiger, der Verwalter und der Schuldner können bis zum obigen Stichtag gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die evt. eingehenden Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht22.02.2011
vielen dank
tinelo21