"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Bruttomethode oder Nettomethode beim Weihnachtsgeld  (Gelesen 3575 mal)

pleite0105

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Bruttomethode oder Nettomethode beim Weihnachtsgeld
« am: 05. Dezember 2010, 20:29:05 »

Mein Arbeitgeber hat in diesem Jahr eine neue Software eingesetzt mit der u. a. auch die Lohnpfändung berechnet wird.

Die alte Software hat bei der Pfändungsberechnung beim Weihnachtsgeld die Bruttomethode angewendet. Die neue Software (SAP) nutzt die Nettomethode, wodurch erheblich mehr gepfändet wird, weil vom eigentlich unpfändbaren Weihnachtsgeld noch anteilige Steuern abgezogen werden.

Das Lohnbüro behauptet, dass es umstritten ist, ob die Brutto- oder die Nettomethode anzuwenden ist. Die Rechtssprechung würde aber immer mehr zur Nettomethode übergehen.

Daher ist meine Frage, was ich dem Lohnbüro gegenüber sagen kann, damit wieder die Bruttomethode genutzt wird.

Ich hoffe auf Eure Antworten.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Bruttomethode oder Nettomethode beim Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2010, 23:29:20 »

Rein technisch gesehen, kann das Programm auf Brutto umgestellt werden.

Da die Frage aber bereits beantwortet wurde (SAP / oder Bruttoberechnung suchen) verzichte ich auf weitere Ausführungen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz