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Autor Thema: Bürge  (Gelesen 2050 mal)

MickDee

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Bürge
« am: 04. September 2008, 15:03:56 »

Hallo,

ich habe Regelinsolvenz angemeldet, aber noch kein Schreiben vom Amtsgericht erhalten.
Nun zu meiner Frage.
Heute bekam ich einen "gelben" Brief von der BHW mit einer Restforderung von 2500,- Euro.
Meine Ex-Frau war dabei als Bürge eingetragen. Sie erhielt gleiches Schreiben am heuigen Tag.
Wie kann ich Sie aus der Sache raushalten ohne das Sie oder ich zahlen muß ?
Ich kann ja sowieso nicht mehr zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit ?
Helft mir, da ich mit meiner Ex 2 Kinder habe und wir uns momentan ganz gut verstehen.
Ich habe ihr geraten erst einmal Einspruch einzulegen.

Bitte dringend um Hilfe !

LG MickDee
Gespeichert
...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
 

paps

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Re: Bürge
« Antwort #1 am: 04. September 2008, 17:37:26 »

Da Sie durch die Anmeldung ihrer Insolvenz für die BHW nicht greifbar sind, wendet sich diese nun natürlich an die Bürgen.

Raushalten können Sie ihre Ex da nicht.

Einzig gangbarer Weg aus meiner Sicht, dass ein Dritter für Ihre Exfrau die Forderung begleicht, wenn der Widerspruch nicht von Erfolg gekrönt ist(Was ich persönlich nicht glaube).
Auch die Hinweise auf Sittenwiedrigkeit gehören ehr in den Bereich der Phantasie.

Auch könnte ihre EX eine Ratenvereinbarung treffen.

Keinesfall dürfen Sie direkt an die BHW zahlen.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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