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Autor Thema: Bußgelder im vorläufigen Insoverfahren  (Gelesen 2396 mal)

Lissi

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Bußgelder im vorläufigen Insoverfahren
« am: 04. Juni 2012, 09:59:17 »

Ich stelle gerade meine Gläubigerliste für den IV zusammen.

Die Bußgelder, teilweise schon mit Gebühren (zB wegen "nicht angenommener Verwarnung" ) gespickt wollte ich nun dazuheften.  
Die sind ja allderdings von der RSB ausgenommen wenn ich da richtig informiert bin. Oder?

Ab wann "darf" ich die dann zahlen? Sofern irgendwann mal einen Zwanni ab und zu  übrig bliebe  :?   würde ich die Dinger nämlich gerne abstottern.

« Letzte Änderung: 04. Juni 2012, 10:05:12 von Lissi »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Bußgelder im vorläufigen Insoverfahren
« Antwort #1 am: 04. Juni 2012, 19:33:46 »

Die Bußgelder müssen Sie irgendwann bezahlen, das geht ab der tatsächlichen Verfahrenseröffnung. Sprechen Sie das am Besten mit dem Insolvenzverwalter ab.

Die bisher angefallenen Gebühren sind allerdings Insolvenzforderungen und gehören zur Tabelle, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es sich dabei sogar nur um nachrangige Forderungen handelt.
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