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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf der Insolvenzverwalter das?  (Gelesen 8027 mal)

Someone

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Darf der Insolvenzverwalter das?
« am: 29. Oktober 2009, 14:50:39 »

Ein freundliches Hallo,

ich habe im Februar 2009 meine Regelinsolvenz beantragt, im Im Juni wurde sie dann eröffnet. Bin also im eröffneten Verfahren. Anfänglich gab es diverse Probleme mit dem Treuhänder, so sollte ich z. B. selber die Restwaren verwerten. Da dieses im meinem Fall nur über das Internet möglich gewesen wäre und die Kunden auf sein dafür eingerichtetes Konto eingezahlt hätten, ich aber nach dem Fernabsatzgesetz zum Umtausch verpflichtet bin, habe ich mich dagegen gewährt seine Aufgabe zu übernehmen.

Da ich mir so neue Schulden und Probleme eingehandelt hätte.

Seidem darf ich nun alles alleine machen. Soweit ich weiß darf ich meine Einkommensteuererklärung nicht selber machen, da ich damit ja der Masse schaden könnte. Nun sagte man mir gestern das er es auch nicht macht! Sie warten bis das Finanzamt sie auffordert und bitten dann um eine Schätzung. Ich habe weder Umsatzsteuerschulden noch habe ich soviel verdient das ich Einkommenssteuer zahlen muss, er macht er sich nur einfach. Gestern im Gespräch mit der Sekretärin kam auch heraus das der IV meint ich hätte mein Gewerbe abgemeldet...darüber war ich erstaunt, mein Gewerbeschein ist noch aktuell, keiner sagt mir das ich ihn abmelden soll. Ich brauche von ihm keine Aufklärung aber klare Anweisungen! Kann mir ja nicht alles aus dem Internet suchen.

Der Grund meiner Frage ist folgendes.
Er nahm meine Gartenlaube mit in die Insolvenz :rougi:
Dann beauftrage er einen Schätzer, die Kosten dafür nahm er aus der Masse. Gestern bekam ich einen Brief das absofort die Laube aus der Verwertung genommen ist und sie wieder mir gehört. Ich weiß jetzt auch weshalb! Der Gartenverein hat sie auf 170,- Euro geschätzt und wollte vom Insolvenzverwalter 4000,- haben für was weiß ich-..........habe darüber keine Unterlagen bekommen, weiß dieses auch nur von seiner Sekretärin.

Jetzt habe ich neue Schulden? Dann würde ich meine Restschuldbefreiung verlieren.
Zudem hat er ja Kosten durch sein beauftragtes Gutachten verursacht die letztendlich ich bezahlt habe bzw. die Gläubiger.
Darf er einfach ohne Aufforderung Dinge die ihm nicht passen aus der Masse nehmen, die er zuvor eingefordert hat und mit denen er zusätzlich Kosten verursacht hat?

Jetzt muß ich gleich zum Gartenvorstand....die hatte mich ja gekündigt nachdem der Insolvenzverwalter die Gartenlaube eingezogen hat.  Bin gerade etwas ratlos. soll die Laube abholen........klar, packe ich ins Auto.

Gruß
Someone
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2009, 14:52:30 von Someone »
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paps

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2009, 19:50:43 »

Grundsätzlich kann es ihnen doch egal sein, was der IV mit der Masse macht.
Das muß er nur gegenüber den Gläubigern verantworten.
Für Sie sind es keine neuen Schulden.

Wenn das Gutachten ausgewiesen hat, dass abzüglich der entstehenden Kosten kein Gewinn für die Masse rausspringt, kann er selbstverständlich Gegenstände aus der Masse freigeben.
Sie gehören dann wieder ihnen.

Den Part mit den 4000,- habe ich leider nicht so richtig verstanden.  :gruebel:
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 20:37:27 »

Danke für die Antwort.
Die 4000,- Euro sind nun Forderungen an mich, bzw ging diese Aufrechnung an den IV. Da ich den Garten anfang des Jahres abgeben mußte und er erst jetzt geschätzt wurde, ist er starkt verwildert. Es handelt sich um die Kosten für die Instandsetzung des nicht gemachten Gartens.

Diese Kosten sind aber entstanden weil in diesem Jahr nichts gemacht wurde, das wiederum ist nicht mein verschulden, da der IV es ja zur Masse gezogen hat im März und ich zudem eine Kündigung bekam, wegen der Inso.

Jetzt bin ich also im Besitz eines verwilderten Garten von 500 qm und gekündigt. Wäre der Garten so wie er bei der Abgabe gewesen war an den IV, hätte ich noch Geld bekommen.

Zudem ist es mir nicht egal das aus der Masse nun das Gutachten bezahlt wurde welches der IV beantragt hat. Wenn ich das Gutachten beantragt hätte beim Kleingartenverein, es hätte mich nur 15,- Euro gekostet, so aber mußte gleich die höchste Stelle eingeschaltet werden.
Zudem fehlen die 170,- Euro für die Verfahrenskosten, also werde ich es bezahlen müssen.
Das alles zusammen ist mir nicht egal.

Gruß
Someone
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2009, 20:39:14 von Someone »
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lucca_m

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2009, 08:29:33 »

Wenn Sie sich nicht entspannen können, dann war das Verfahren bei Ihnen für die Katz ...

Eoinfach loslassen. Von der Masse haben Sie nichts und dei Verfahrensksoten sind doch auch gestundet. Und die 4.000 € gehen an den IV, da dieser ab Eröffnung die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen übernimmt, somit auch die Pflichten aus Verträgen.

Keine neuen Schulden zu machen, gehört definitv nicht zu den Obligenheiten eines Insolventen.

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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2009, 12:44:40 »

Hallo,

Zitat
Von der Masse haben Sie nichts und dei Verfahrensksoten sind doch auch gestundet.

Gestundet sind die Verfahrenskosten, wobei man tunlichst drauf achten sollte, für welche Verfahrensabschnitte.
Gestundet bedeutet aber nicht geschenkt! Ich muß also das Geld dafür zusammenbekommen, wenn auch nicht jetzt sofort.

Zitat
Und die 4.000 € gehen an den IV, da dieser ab Eröffnung die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen übernimmt, somit auch die Pflichten aus Verträgen

Die 4000,- für die Herstellung sind nun meine :fuchsteufelswild:
Er hat den Garten ja zurück gegeben und die Kosten dafür sind ja erst nach der Insolvenzeinreichung entstanden. Laut Telefonauskunft mit dem IV soll ich mich jetzt mit den Kleingartenverein selber einigen!
Nö, ich bin tatsächlich eher verspannt als entspannt.

Gruß
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 21:46:01 von paps »
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Scarlett

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2009, 13:07:50 »

Ist denn der Garten schon neu gemacht und neu verpachtet, vielleicht kann man das ja gütlich regeln???

Mal eine andere Frage, kann man eigentlich einen Garten der mit in die Insolvenz geht einfach so verwildern lassen???? Oder muss der IV für die Pflege dann in der Zeit wo er den Garten in der Verwaltung hat sorgen???? Ist ja ähnlich wie mit einer Immobilie. Wer muß da Instandhaltungskosten tragen oder für die Instand- u. Sauberhaltung sorgen???? Ist das nicht eigentlich Aufgabe des IV.

Blödes Beispiel jetzt mal Immobilie geht in die IV hat ein kaputtes Dach. IV lässt das nicht in instandsetzen und es entstehen Folgeschäden. Wie ist bei so was die Rechtslage.
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2009, 13:57:01 »

Hallo,

Danke für Deine Antwort.
Zitat
Ist denn der Garten schon neu gemacht und neu verpachtet, vielleicht kann man das ja gütlich regeln???

Der Garten ist verwildert....sieht wirklich nicht gut aus. Aber als die Saison begann, hatte ich meine Insolvenz eingereicht. Dann wurde er zur Masse gezogen und ich bekam zusätzlich die Kündigung vom Verein. Ist ja Pachtland.

Und der Garten ist nicht verpachtet, da er ja zur Masse gehörte. Nun aber ist das bestellte Gutachten nicht so ausgefallen wie der IV es gerne gehabt hätte. Auf dem Massekonto sind mal eben 1000,- Euro, das würde diese Kosten nicht decken und aus seiner Tasche will er es ja nicht bezahlen, verständlich.

Jetzt ist es wieder mein Garten............und ich muß mich nun kümmern.

Zitat
Mal eine andere Frage, kann man eigentlich einen Garten der mit in die Insolvenz geht einfach so verwildern lassen???? Oder muss der IV für die Pflege dann in der Zeit wo er den Garten in der Verwaltung hat sorgen????

Eben das weiß ich nicht.....ich selber konnte und durfte ja nicht. Mußte die Schlüßel abgeben und das war es für mich. Darf er jetzt wo Kosten durch sein einziehen zur Maße entstanden sind, mir die Laube so zurück geben? Bei einer RA- Hotline sagte man mir das er das nicht dürfte...........
Paps sagt aber nun etwas anderes.....ich finde es aber nicht fair und noch schlimmer, ich kenne meine Rechte nicht.

LG
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rookie

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2009, 15:03:55 »

@ scarlett

...da Du deine Rechte nicht kennst und die Sache doch ein bischen kompliziert ist mit dem Garten würde ich in jedem Fall mal ein Anwalt hinzuziehen der Deinem Th mal auf die Finger schaut ob das so rechtens ist was der treibt.................

Denn in vielen Fällen ist das eben nicht so..





 
 
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Scarlett

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2009, 19:06:20 »

@ scarlett

...da Du deine Rechte nicht kennst und die Sache doch ein bischen kompliziert ist mit dem Garten würde ich in jedem Fall mal ein Anwalt hinzuziehen der Deinem Th mal auf die Finger schaut ob das so rechtens ist was der treibt.................

Denn in vielen Fällen ist das eben nicht so..





 
 


Wieso meine Rechte????? Ich habe anlässlich dieses Falles mal gefragt, ob das hier einer grundsätzlich weiß, ob ein TH oder IV verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass Dinge instand gehalten werden???? Das interessiert mich grundsätzlich.
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2009, 19:26:40 »

Zitat
Wieso meine Rechte????? Ich habe anlässlich dieses Falles mal gefragt, ob das hier einer grundsätzlich weiß, ob ein TH oder IV verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass Dinge instand gehalten werden???? Das interessiert mich grundsätzlich.

Das ist ein Mißverständniss.............ich war gemeint :wink:

Ist natürlich gut für alle zu wissen, was auch die Pflichten eines IV`s sind, in diesem Fall für  zur Masse gezogene Immobilien oder auch Gartenlauben.

Noch einen schönen Abend und Gruß
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 21:47:24 von paps »
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Insokalle

Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2009, 20:00:09 »

"Ich habe anlässlich dieses Falles mal gefragt, ob das hier einer grundsätzlich weiß, ob ein TH oder IV verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass Dinge instand gehalten werden???? Das interessiert mich grundsätzlich."

Ich denke, dass er das muss. Zumindest dann, wenn andere Leute gefährdet werden könnten oder ein Wertverlust droht. Bei belasteten Grundstücken wird er die Grundpfandrechtgläubiger bitten, die Kosten zu übernehmen. Dies werden die im eigenen Interesse meist tun.

Die Laubengeschichte versteh ich allerdings auch nicht ganz. Aber vielleicht ist es möglich, den ganzen Kram zu einem geringen Betrag zu veräußern. Der Erwerber wird vermutlich ohnehin seine eigenen Vorstellungen verwirklichen wollen.
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Scarlett

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2009, 20:06:19 »

Ich habe mir damals gar keine Gedanken drüber gemacht, die eine Haushälfte gehörte ja meinem Mann und die war ja auch Bestandteil der Insolvenz zunächst und wurde dann freigegeben.  Ich habe natürlich eigeninitiativ alle Dinge, die mit dem Haus zusammenhängen einfach erledigt, Reparaturen, Grundbesitzabgaben etc., eigentlich hätte ich das ja gar nicht allein gedurft und nicht allein finanzieren müssen. Denn wenn etwas nicht erledigt wird, betrifft das ja auch meinen Anteil. Gut ist inzwischen kein Thema mehr, da die Hälfte raus ist aus der Insolvenz und inzwischen auch mir gehört. Aber im Prinzip war das nicht richtig wie ich das gemacht habe. Eigentlich hätte der IV anteilig die Grundbesitzabgaben zahlen müssen und die Reparatur in einer Mieterwohnung auch. Hätte er gar nicht gekonnt, wovon auch.........

Was die Laube angeht, würde ich mit dem Kleingartenverein sprechen, ob man das selbst in Ordnung bringen kann oder einen Nachfolger vorschlagen kann, der das übernimmt.
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paps

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2009, 21:50:14 »

m.E. sind die Kosten, die während des Insolvenzbeschlages entstehen nicht dem Schuldner anzurechnen.
Selbst, wenn die Wiederherstellung nach Freigebe, erledigt wurde.

Aber so wie ich das lese, ist der Garten immer noch verwildert.
Für was dann die 4TE?


Mal Ganz schräg gedacht.
Es Fotos/ Beweise über den guten Zustand zum Zeitpunkt der Eröffnung und des Gleichen zum jetzigen; könnte man dem IV die Wiederherstellungskosten aufdrücken?
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 21:52:58 von paps »
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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #13 am: 31. Oktober 2009, 10:38:56 »

Hallo,

erst mal vielen Dank, dass ihr Euch Gedanken macht. Als ich vorgestern beim Kleingartenverein war hat man mich nur kurz in das Gutachten sehen lassen. Ich wollte eine Kopie bekam sie aber nicht. Einwände das ich je jetzt wieder Eigentümer bin wurden weggewischt mit der Bemerkung das ich je gekündigt wurde. Zudem habt der IV das Gutachten beantragt und nicht ich.

Es kamen die Summen 170,- Euro (irgendwas mit 170,- 2 x vor. Einmal in der Schätzung und einmal für die Kosten des Gutachten. Zudem stand da das der Betrag nicht ausgezahlt werden darf. Dann gab es noch seitenweise Berechnungen. Es wurde der qm Preis mal einer Summe genommen und so kam ein Betrag von über 4000,- Euro heraus, wenn es von einer Firma wieder hergestellt wird.

Ich werde mir das Gutachten am Montag vom IV faxen lassen. Aber ich werde den Garten nicht selber bewirtschaften............ ich habe Krebs und sehe es nicht ein meine Energie und Restgesundheit für solche Machenschaften zu opfern, meine Kinder brauchen mich noch etwas länger. Zudem ich gehört habe das wenn man während der Inso verstirbt alles umsonst gewesen ist...........zumindest für die zurückbleibenden. Klar können sie das Erbe ausschlagen, weiß ich ja.
Egal......werde versuchen an das Gutachten zu kommen....ist nur so ärgerlich, hatte mit dem Garten bereits abgeschlossen, jetzt ist es wieder zu meinem Problem gemacht wurden.
Euch ein schönes WE und liebe Grüße

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #14 am: 31. Oktober 2009, 11:14:36 »

Ich teile die Meinung von paps. Die Freigabe wirkt nicht rückwirkend. Der Schuldner erlangt also die volle Verfügungsmacht erst wieder zum Zeitpunkt der Freigabe. Da war der Garten schon verwildert. Der IV hat offenbar die zügige Verwertung versäumt. Dem Schuldner jetzt wieder die Kosten anzulasten, halte ich für bedenklich.

Außerdem frage ich mich, ob man nach Kündigung noch verpflichtet ist, den Garten zu betreuen. Aber dazu müsste man die Verträge kennen.
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #15 am: 31. Oktober 2009, 11:20:43 »

[quoteAußerdem frage ich mich, ob man nach Kündigung noch verpflichtet ist, den Garten zu betreuen. Aber dazu müsste man die Verträge kennen. ][/quote]

Da überschneiden sich eben die Gegebenheiten.
- Bis vor ein paar Tagen gehörte der Garten zur Masse, in dieser Zeit hatte ich keine Berechtigung den Garten zu betreten.

Jetzt nach der Schätzung darf ich nichts mehr verändern, denn sonst müßte ich eine neue Schätzung beantragen und zudem besteht die Kündigung ja noch und die wird der Kleingartenverein auch nicht zurücknehmen.

zudem laufen jetzt wieder neue Kosten an wie Pacht und Müllgebühren.

Ich weiß es auch nicht....weiß nur das der IV sich das ordentlich einfach macht auf meine Kosten.

Danke und Gruß
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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #16 am: 31. Oktober 2009, 11:24:31 »

"zudem laufen jetzt wieder neue Kosten an wie Pacht und Müllgebühren."

??????????
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #17 am: 31. Oktober 2009, 13:12:30 »

[quote??????????][/quote]

hat mir der Kleingartenverein gesagt..............es fallen nun wieder neue Kosten an, trotz Kündigung, weil die Laube ja mir gehört..........das Land dazu ist gepachtet.

Kann ich dem IV den ganzen Mist zurückgeben? So ungefähr "Annahme verweigert" ?

Gruß
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Scarlett

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #18 am: 31. Oktober 2009, 14:13:50 »

Ich komm da mit den Terminen nicht ganz mit.

Wann ist der Kleingarten gekündigt worden, bevor er in die Masse ging oder währenddessen???? Ich hatte das jetzt so verstanden, als wenn das währenddessen war. Dann hätte sich doch der IV damit auseinandersetzen müssen, sowohl mit der Kündigung, als auch mit den Forderungen die aus der Kündigung resultieren, oder???

Wie lange war der Garten eigentlich in der Verwaltung des IV genau???? Habe ich das evt. überlesen????
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Insokalle

Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #19 am: 31. Oktober 2009, 17:48:47 »

Das ganze ist insgesamt konfus.

"Kann ich dem IV den ganzen Mist zurückgeben?": Nein, das ist natürlich Unsinn.
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