Hallo liebes Forum,
ich habe heute verschiedene Fragen zu meinem Verfahren und hoffe dass mir hier jemand diesbzgl. weiterhelfen kann.
Ich habe während des Verfahrens meine Adresse gewechselt und lebe nun bei meinem Lebensgefährten.
Da ich in Frankreich lebe gibt es keine Meldepflicht und ich lebe in der Wohnung meines Freundes.
Dies wurde meinem IV mitgeteilt. Nun erschien vor Kurzem auf der Seite "Insolvenzbekanntmachungen.de" folgendes:
In dem Insolvenzverfahren xxx, geb. yyy c/o Name Lebensgefährte, geboren am xxx, strasse, Ort, FRANKREICH,
können von den Gläubigern bis zum 13.08.2012 bei dem Insolvenzgericht xxxx, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, Übertragung der Aufgabe der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners an den Treuhänder (§ 292 II InsO) sowie Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 I InsO) gestellt werden.
Der Festsetzungsbeschluss über die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
AG xxx, den 15.06.2012
Mein Lebensgefährte ist konsterniert, dass sein Name dort erscheint. Ist dies Rechtens und erlaubt den Namen eines Dritten Unbeteiligten dort zu veröffentlichen?
Ab wann kann man grundsätzlich beantragen dass Dateneinträge hier gelöscht werden? Bleiben diese auch nach Restschuldbefreiung ewig dort bestehen?
Des Weiteren war kurz darauf auch folgender Eintrag zu ersehen:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxx (ehem. xxx), Strasse , Ort, hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von xxx € festgestellt. Verfügbar sind derzeit xxx € abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts xxx unter dem Aktenzeichen xxxx zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
xxx, 26.06.2012
xxx
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
Heißt das, dass ich nun nach über 5 Jahren endlich offiziell in der WVP bin? Hätte ich hierüber nicht auch schriftlich informiert werden müssen?
Abschließend hätte ich noch eine Frage zum sogenannten Motivationsrabatt von dem ich bisher verschiedentlich gelesen habe. Da ich ja nun augenscheinlich erst seit kurzem in der WVP bin, habe ich dennoch eine Möglichkeit davon Gebrauch machen zu können und wenn ja wie funktioniert das? Gibt es hierfür einen Paragraphen?
Herzlichen Dank im Voraus für zahlreiche Antworten und Sichtweisen.
LG
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