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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?  (Gelesen 3600 mal)

Fairfax71

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Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« am: 18. Oktober 2012, 17:35:20 »

Hallo,

vor zwei Wochen habe ich einen Zwangsvollstreckungsbeschluss vom AG bekommen. Ich habe jedoch bereits in Mai 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und habe den Anwalt der Gläubigerin angerufen und dies mitgeteilt. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stelle, was ich gleich am nächsten Tag eingereicht habe (am 1.10.). Er sagte am Telefon, das sei kein Problem und er würde nichts tun.

Jetzt habe ich wieder ein Schreiben vom AG vom 11.10. mit dem Beschluss, und habe in den letzten Tagen mehrfach versucht, den Anwalt anzurufen, ohne Erfolg, obwohl ich zu den Zeiten anrief, die seine Sekretärin mir mitteilte. Ich habe gestern nachmittag einen Fax geschickt und ihn heute noch mal vergebens angerufen; er sei im Gericht, man würde ihn aber um dringenden Rückruf beten, was aber nicht geschah und seitdem geht keiner ans Telefon.

Ich bin zwei Wochen ab Samstag weg bei meiner Freundin und kann unmöglich immer da sein, um die Wohnung aufzumachen, möchte auch eine solche Durchsuchung vermeiden, so weit es geht, zumal es dort ein paar wertvolle Gegenstände gibt, die mir nicht gehören (z.B. das Klavier meines Freundins, das sie gekauft hat aber noch nicht mit zu ihrer neuen Wohnung transportieren konnte).

Was kann ich tun? Kann ich Beschwerde einlegen und so die Durchsuchung erstmal verhindern? Den OGV anschreiben?

Vielen Dank im Voraus!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2012, 20:17:03 »

Keinen Stress....vom Vollstreckungsbescheid bis zum Besuch eines GV dauert es ne Weile....und wenn Sie nicht da sind...geht der halt wieder und lässt ne nachricht im Briefkasten....dann können Sie den GV anrufen und wenn vorhanden den Eröffnungsbeschluss Ihres Insolvenzverfahrens zuschicken...ansonsten gilt Zeit schinden....beim vereinbarten Termin brav zuhause sein...dann aber der Durchsuchung widersprechen...wenn er die EV abnehmen will..klar, aber erst nach entsprechender Zeit um sich "beraten" zu lassen...so verstreichen schnell 4-8 Wochen!
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Fairfax71

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2012, 20:50:51 »

Danke erstmal für die Antwort.

Also ich hatte schonmal einen angekündigten Termin in Mai, vom OGV schriftlich mitgeteilt. Daraufhin hatte ich den OGV kontaktiert und die EV beim ihm im Büro abgegeben. Deswegen wundert mich diese neuen Schreiben jetzt in Oktober, zumal es im neuen Schreiben heißt, "…weil der Schuldner nicht angetroffen wurde oder diesem der Zutritt zur Wohnung bzw. den Geschäftsräumen verweigert worden ist". Das stimmt aber nicht, es hat m.W. keinen einzigen Versuch gegeben. Weiter heißt es, "Der Schuldner hat nichts vorgetragen, was diese Maßnahme als unangemessen erscheinen lassen könnte."

Kann der GV also doch kommen, obwohl ich die Eröffnung des Verfahrens beantragt habe? Ich möchte natürlich nicht, dass er kommt, nicht, weil ich hier auf einem Haufen Geld sitze (schön wärs!), aber trotzdem möchte ich es vermeiden, um jedes Risiko einer Pfändung zu vermeiden – meiner Meinung nach habe ich hier nichts, was nicht zum bescheidenen Haushalt gehört, aber ich weiß nicht, wie der GV das sieht. Ich habe z.B. eine Spülmaschine und einen alten Wäschetrockner, die ich brauche, weil ich schwer chronisch krank bin (deswegen Insolvenz) und ein Kind habe, und sonst kann ich mein Haushalt nicht führen.

Sorry, wenn ich voller Panik schreibe…mir liegen die Nerven schon blank. Aber danke noch mal für die Antwort so weit!
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tomwr

Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2012, 22:12:37 »

Kann der GV also doch kommen, obwohl ich die Eröffnung des Verfahrens beantragt habe?
Ja, es ist normal, dass GV auch nach Abgabe einer EV in halbjährlichem Turnus beim Schuldner vorbeischauen (entsprechende Aufträge von Gläubigern vorausgesetzt). Könnte ja sein, dass es was "Neues" zum Pfänden gibt.

Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens hindert die Zwangsvollstreckung nicht. Es ist ja auch nicht sicher, dass das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Auch der Schuldner selbst kann seinen Antrag vor Eröffnung zurückziehen.

Ich hatte auch mal versucht nach §21 InsO eine Zwangsvollstreckung gegen mich einstellen zu lassen. Der Richter meinte dann (im Rahmen eines Beschlusses) dass aus seiner Sicht laut Unterlagen kein schützenswertes Vermögen existiert. Dann habe ich die noch vorhandenen ca. Tausend EUR (Bargeldbestand aus Kasse) entsprechend ausgegeben.
 :hi:
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Fairfax71

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2012, 09:34:45 »

Heißt das also, ich kann davon ausgehen, dass meine Wohnung während meiner Abwesenheit durchsucht wird? Kann ich nichts dagegen tun?
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Fairfax71

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2012, 10:33:28 »

Es wird immer geiler…

Gerade habe ich einen Fax zum Gerichtsvollzieher vom Mai geschickt, und er rief sofort an und meinte, er wisse nicht, wieso der Gläubiger diese Maßnahme einleite, er kenne mich ja noch von Mai. Jedenfalls werde er (EDIT: Das entscheidende Wort "nicht" fehlt hier...) die Wohnung einfach so aufmachen, sagt er.

Dann rief ich den Anwalt der Gläubigerin an und habe mit der Assistentin telefoniert. Sie sagte, der gleiche GV hätte ihnen geschrieben, er hätte mich mehrfach zu besuchen versucht, und ich wäre nie da gewesen. An den genannten Tagen könnte es zwar sein, dass ich kurz nicht da war, aber erstens hätte er den Termin schriftlich ankündigen müssen – daran kann ich mich gar nicht erinnern – aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich nicht in der Wohnung an den drei genannten Tagen ist sehr gering, da ich durchweg zu Hause bin (außer wenigen Terminen).

Genau in dem Moment klingelt es an der Tür, und ein Zwangsvollstrecker steht vor der Tür, dieser von einer anderen Gläubigerin. Ich lasse ihn rein, er schaut sich herum, ich zeige ihm meine Hartz IV-Unterlagen, er sagt da ist offensichtlich nichts zu holen und geht wieder.

Ich rufe die Assistentin nochmal an, sie setzt mich massiv unter Druck, dass ich zahlen sollte, etwa 5 € im Monat. Ich sage, das ist illusorisch, zumal ich vom Schuldnerberater gesagt bekommen habe, ich darf das nicht mit einem einzigen Gläubiger so tun, sonst kippt das Insolvenzverfahren. Sie behauptet weiterhin, der GV wäre mehrfach da gewesen und deswegen hätten sie den Beschluss vom Amtsgericht geholt, sonst wäre das gar nicht möglich gewesen. Ich sage, ich habe gerade mit ihm telefoniert, und er hätte nichts davon gesagt, sagte auch, dass er in nächster Zeit nicht unangekündigt erscheinen würde und hätte es notiert, und der andere GV hätte sowieso mich gerade eben besucht und nichts gefunden. Sie sagte, sie würde das alles notieren, und wir legen auf.

Also rufe ich den ersten GV noch mal an, er sagt ich brauche mir keine Sorgen zu machen, und versprach, mich mobil anzurufen, sollte er wieder kommen müssen, kann sich aber nicht erinnern, so oft bei mir gewesen zu sein, wie es im Beschluss heißt. Jedenfalls sagte er, der Gläubiger will nur Säbel rasseln und mich unter Druck setzen, aber was der Schuldnerberater mir gesagt hat ist richtig, ich darf keinen Gläubiger besser behandeln als die anderen. Und ein solcher Beschluss würde eh nicht so schnell kommen, also nicht in den nächsten zwei Wochen, und er würde auch einen Termin mit mir vereinbaren und nicht einfach so erscheinen.

*wirr*

Wollte ich erstmal los werden…vielleicht findet jemand das noch unterhaltsam, aber hat auch weitere Infos für mich?! Danke im Voraus…
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2012, 13:35:31 von Fairfax71 »
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2012, 13:07:01 »

Was mich ein bischen verwundert ist die Tatsache, dass bei dir 2 verschiedene Gerichtsvollzieher auftauchen! Normalerweise sind die in Bezirke aufgeteilt und werden nicht vom Gläubiger zugeordnet...es sei denn: Der eine ist für deine "privaten" Schulden und der Andere kommt vom Finanzamt oder ZOLL(die vollstrecken z.b. für Krankenkasse)


Aber wenn der "Haupt-Vollstrecker" auf deiner Seite ist, gehe es locker an...die anderen sollen sich an die Vorschriften halten und entsprechende Termine vereinbaren
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2012, 13:10:03 »

Bei mir wollte eine richtig arrogante und sehr unfreundliche Emanze im Auftrag der Krankenkasse nach Abgabe der EV und kurz vor Insolvenzeröffnung vollstrecken...ich habe mich an ihren Vorgesetzten gewand, zeitgleich schriftlich Beschwerde gegen diese Bordsteinschwalbe eingereicht und nach einem erneuten Gespräch mit ihrem Cheff-Fi....r hatte sich das ganze dann erledigt!
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Fairfax71

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2012, 13:33:38 »

Was mich ein bischen verwundert ist die Tatsache, dass bei dir 2 verschiedene Gerichtsvollzieher auftauchen! Normalerweise sind die in Bezirke aufgeteilt und werden nicht vom Gläubiger zugeordnet...es sei denn: Der eine ist für deine "privaten" Schulden und der Andere kommt vom Finanzamt oder ZOLL(die vollstrecken z.b. für Krankenkasse)
Genau so war es – der zweite GV war vom Zoll wegen Krankenkasse. Aber er war recht freundlich und verständnisvoll, und ging gleich wieder. Puuh...

Aber wenn der "Haupt-Vollstrecker" auf deiner Seite ist, gehe es locker an...die anderen sollen sich an die Vorschriften halten und entsprechende Termine vereinbaren
Ja, er scheint erstmal kulant sein zu wollen und versprach, nichts zu unternehmen, ohne mich vorher zu kontaktieren. Da bin ich schonmal beruhigt...
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Fairfax71

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Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #9 am: 19. Oktober 2012, 13:39:39 »

Bei mir wollte eine richtig arrogante und sehr unfreundliche Emanze im Auftrag der Krankenkasse nach Abgabe der EV und kurz vor Insolvenzeröffnung vollstrecken...ich habe mich an ihren Vorgesetzten gewand, zeitgleich schriftlich Beschwerde gegen diese Bordsteinschwalbe eingereicht und nach einem erneuten Gespräch mit ihrem Cheff-Fi....r hatte sich das ganze dann erledigt!
Das ist genau das, was ich befürchte, dass die Gläubigerin versucht, mit allen Mitteln vor Eröffnung zu vollstrecken. Ich kann nur hoffen, dass es noch eine Weile dauert, bis der Beschluss oder der OGV selbst wieder kommt, so dass das Amtsgericht sich melden kann und das Verfahren wird geöffnet. Die Summe, um die es geht, ist klein genug (ca. 200 €), dass ich durchaus Angst habe, dass sie auf Ideen mit manchen Gegenständen in meiner Wohnung (wie z.B. Wäschetrockner) kommen, obwohl ich diese als chronisch Kranker brauche. Sollen sie so was versuchen, kann man was dagegen tun oder vorbeugend handeln?

Sonst würde ich die 200 € per Ratenzahlung begleichen, aber der Schuldnerberater sagt, das darf ich nicht, ohne das ganze Verfahren zu gefährden, und der OGV stimmte telefonisch zu. Echt blöd, sowas...aber danke wieder für die netten Antworte soweit!
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tomwr

Re: Durchsuchung des GV verhindern? Beschwerde einlegen?
« Antwort #10 am: 20. Oktober 2012, 19:08:39 »

Ich würde das etwas lockerer sehen. Normalerweise kommen GV zunächst ohne Ankündigung. Ein Überraschungsbesuch ist halt häufig erfolgversprechender. Trifft er den Schuldner nicht an, hinterläßt er in der Regel eine Benachrichtigung über den erfolglosen Besuch im Briefkasten, meist mit Ankündigung eines neuen Termins zu dem der Schuldner dann zu Hause sein soll bzw. auch mit einer Telefonnummer um ggf. einen abweichenden Termin zu vereinbaren. Auch haben die GV häufig nur sehr reduzierte Sprechzeiten (meist 1 bis 2 mal ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden pro Woche).

Dass er Haushaltsgeräte wie einen Wäschetrockner pfändet ist höchst unwahrscheinlich. Zum Einen muss der entsprechende Gegenstand "unwichtig" sein (eine Waschmaschine ist es z.B. nicht) und auf der anderen Seite muss der Gegenstand auch an sich einen Wert haben, der den Aufwand der Versteigerung deutlich übersteigt. Dabei sind nicht nur die Kosten für die Versteigerung zu berücksichtigen sondern auch Transport, Einlagerung, Wertermittlung usw. Normalerweise wird da nichts mitgenommen, was einen erzielbaren Wert von unter 100 EUR hat, Bargeld, Schmuck, Uhren usw. die in die Aktentasche des GV passen einmal ausgenommen.

Ich würde es tunlichst unterlassen hier direkten Kontakt zu den Gläubigern zu suchen. Die werden in den wenigsten Fällen von der Zwangsvollstreckung Abstand nehmen - schließlich haben sie es in die Wege geleitet. Außerdem woher soll der Gläubiger wissen ob beim Schuldner was zu holen ist oder nicht - könnte er der EV entnehmen ja. Er ist aber auch berechtigt in regelmäßigen Abständen den GV mit einer Aktualisierung zu beauftragen, also nach aktuell pfändbaren Möglichkeiten oder angeschafften Wirtschaftsgütern. Jedoch nicht häufiger als etwa alle 6 Monate. Das Problem mit der EV ist halt der Status Quo. Es beschreibt einen Vermögensstatus für die Vergangenheit und der Schuldner ist nicht verpflichtet Vermögenszuwächse danach anzuzeigen. Zum Beispiel ein Lottogewinn, eine Erbschaft oder was auch immer.

Wenn man die Mechanismen verstanden hat und die ersten Besuche des oder der GV hinter sich, kann man solche Termine sicher relaxter angehen. Was zu empfehlen ist. Diskussionen oder allein schon Kontakte zu Gläubigern in diesem Pfändungsstatus sind kaum sinnvoll.
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