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Autor Thema: Ebay verkauf trotz InSo  (Gelesen 1859 mal)

WitchLady86

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Ebay verkauf trotz InSo
« am: 14. Dezember 2009, 07:38:26 »

Hallo habe mal eine frage hab was bei Ebay verkauft nun ist die frage hätt ich das bei der TH/IV melden müssen oder ist das egal den waren grad mal 50,00€ und da ich ja unpfändbares einkommen habe weiß ich ja nicht ob ich das hätte abterten müssen?
Steht ja auch auf den Kontoauszug und die musste ich jetzt zu gericht schicken hat das konsequenzen für mich?

DANKE schon mal im voraus
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paps

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Re: Ebay verkauf trotz InSo
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2009, 17:36:25 »

Wenn Sie unpfändbare Sachen verkauft haben, hat es keine Konsequenzen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Kupfer23

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Re: Ebay verkauf trotz InSo
« Antwort #2 am: 28. Juli 2010, 23:04:49 »

Sind gebrauchte Taschenbücher auch unpfändbare Sachen?
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evidence

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Re: Ebay verkauf trotz InSo
« Antwort #3 am: 29. Juli 2010, 01:25:34 »

Dachte du wärst schuldenfrei? Habe deinen Beitrag vor wenigen Monaten gelesen!
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paps

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Re: Ebay verkauf trotz InSo
« Antwort #4 am: 29. Juli 2010, 20:14:07 »

Das muss ja nicht bedeuten, dass Kupfer23 für sich fragt.

Ohne das genauer auszuführen.
Ja, unpfändbar.

Ausnahmen beliebte Sammelserien.
Fix und Foxi bekommst du als Serie (1-104) für etwas über 1.000,-
Hier würde sich eventuell eine Versteigerung durch den TH noch rechnen, wenn er einen Sammler kennt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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