"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung  (Gelesen 2478 mal)

unbeugsame

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Eidesstattliche Versicherung
« am: 28. Januar 2008, 15:03:54 »

 
     HALLO.....

          Habe neues Problem:      Meine Insolvenz wurde vor einigen Tagen eingestellt.
         
          Bekam nun Post von der Berufsgenossenschaft über Gerichtszustellung.
       
          Zwangsvollstreckungssache:       Angelegenheit , Beitragsbescheid.
          Erneute Abgabe der eidesstattlichen VERSICHERUNG

          Wer kann dazu was sagen?    Ist das legitim?
          Die drohen mit Haftbefehl .
Gespeichert
 
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #1 am: 28. Januar 2008, 17:20:29 »

Als erstes wäre zu klären, auf welche Forderung sich dies bezieht.
Ist es eine Forderung vor Eröffnung, dann der BG mitteilen, dass IV unter Aktenzeichen...

Ist es eine Forderung nach Eröffnung, dann ist das ganze legitim.
Die Androhung der Haft dient der "Entscheidungsfindung" des Schuldners.
Wurde ja im anderen Tread diesbezüglich schon erläutert.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

unbeugsame

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #2 am: 28. Januar 2008, 18:34:22 »

  Danke für die Auskunft:

    Dann muß ich eben bei den Lieben noch mal die Taschen leeren. :whistle: :whistle: :Oh_no:
Gespeichert
 
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #3 am: 28. Januar 2008, 19:36:11 »

Nun sie könnten ja auch die Vollstreckungsstelle der BG anrufen und sagen, dass durch das verfahren keine pfändbaren Beträge vorhanden sind.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

unbeugsame

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #4 am: 28. Januar 2008, 21:48:30 »

          HALLO.....
                              Werde ich auch sofort angehen ,kann eh zur Zeit nichts dazufügen.

          Danke,Danke!!!      :cheesy: :cheesy:
Gespeichert
 
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz