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Autor Thema: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?  (Gelesen 2085 mal)

Baddi

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Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« am: 20. Dezember 2008, 23:07:10 »

Hi,

Ein Kummpel hatte private Insolvenz angemeldet.Nun soll er ,von einem Gläubiger aus, eine eidesstattliche Erklärung abgeben.Muss er dies tun, obwohl er schon in der private Insolvenz ist?

Vielen Dank

Gruss Baddi
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paps

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2008, 23:43:35 »

für einen Insolvenzgläubiger nein.
Für einen Neugläubiger ja.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2008, 00:28:24 »

ist denn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Baddi

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2008, 03:11:23 »

Ja, das Insolvenzverfahren ist schon eröffnet.

Viele Dank für eure schnelle Antwort  :biggrin:
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Mausilein

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2008, 15:35:30 »

Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, die Forderungen bis zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.

Neugläubiger sind Gläubiger, die Forderungen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.
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Baddi

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #5 am: 21. Dezember 2008, 23:17:45 »

Kann mir irgentjemand sagen, wo ich das überprüfen kann ?
Also ich meine wo dies gesetzlich verankert ist? Paragraph 3 Absatz 2  oder so...
Selbst bei Wikipedia finde ich nichts dazu..

Danke
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paps

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2008, 23:44:57 »

§ 38 InsO Insolvenzgläubiger

§89 InsO Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Baddi

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Re: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2008, 20:04:40 »

wow.....Super :-)

Danke schön :-)

Fröhliche Weihnachten Euch
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