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Autor Thema: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse  (Gelesen 1743 mal)

landratte29

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Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« am: 03. Dezember 2009, 13:57:36 »

Hallo zusammen,

wir haben gerade Post vom Insolvenzverwalter meiner besseren Hälfte bekommen.

Kann mir jemand erklären, was Folgendes bedeutet:

"Zur Vermeidung von Massenverbindlichkeiten gebe ich hiermit die in Ihrem Eigentum stehnde Immobilien wie folg aus der Insolvenzmasse frei (...)

Sie erhalten damit die Verfügungsgewalt über den Grundbesitz zurück. Dieser Unterliegt nicht mehr der Beschlagnahmung durch den Treuhänder. Verpflichtungen und Lasten müssen insoweit wieder von Ihnen als Eigentümer getrage werden."

Heißt dass, der Kredit muss wieder abgetragen werden? Muss jetzt wegen Leistungsunfähigkeit erneut eine PI angestrebt werden?

Danke für euere Hilfe

Petra
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2009, 17:41:03 »

Den Kredit nicht, aber alle mit dem Grdstk zusammenhängenden Kosten wie GrSt, Müll, Strom, Abwasser etc.
Gespeichert
 

landratte29

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Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2009, 09:20:10 »

Hallo Insokalle,

ich danke dir, für die Auskunft.

Gruß
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