Hallo Na und 123,
der Insolvenzverwalter wird die Immobilie, da der Masse aufgrund einer Zwangsversteigerung nicht zugeführt werden kann, wohl freigeben. Bleibt die Frage, was die Bank macht! Ich unterstelle mal, dass die RI nur dich betrifft und deine Frau davon nicht betroffen ist, dann wird dies ein Argument sein, dass die Versicherung/Bank nach Lösungen sucht, die Kreditvetrtäge weiter laufen zu lassen. Allerdings ist eine Grundbedingung, dass dort keine Ratenrückstände sind und zu erwarten ist, dass die Zins-, und Tilgungsraten weiterhin geleistet werden können.
Sollte das Finanzamt einer der Gläubiger sein und erkennbar sein, dass deine Frau keinen Beitrag zu den Steuerschulden geleistet hat, dann ist es wichtig, die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Damit wäre eine PI deiner Frau zu umgehen, vor allem steht sie der Bank/Versicherung als Schuldner entgegen, die nicht von der PI/RI betroffen ist und das erhöht die Chance, das Haus behalten zu können, da die Bank/Versicherung den Kredit wohl nicht kündigt!
Ich empfehle die Frau rauszuhalten, wenn sie von den restlichen Verbindlichkeiten nicht betroffen ist. Mach deine RI und warte ab, was passiert, die PI deiner Frau kann man dann immer noch machen, sollte die Bank/Versicherung den Hauskredit kündigen. Ich glaube aber kaum, dass die das machen, wenn keine Rückstände vorhanden sind und deine Frau keine Insolvenz anmeldet, aber gleichzeitig halber Eigentümer der Immobilie ist, denn das erschwert die ZV zusätzlich.
Ich kann dir gute Hoffnung machen, denn exakt so war es bei mir und wir haben unser EFH behalten, trotz Regelinsolvenz und das Finanzamt hat der Aufteilung der Steuerschuld zugestimmt!