Hallo Doktor Mabuse,
es gibt ein gemeinsames Haus und dies geht in die Zwangsversteigerung, daraus resultiert dann die PI der Frau. Die PI war so ja nicht unbedingt absehbar, also meine ich, kann die Frau ja tätig sein und Geld verdienen.
Ich denke das Problem liegt eher auf der Gewerbeamtseite, die werden Zicken machen und wohl monieren, dass sie tätig war, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, soweit ich aber weiß, kann man das rückwirkend anmelden. Es handelt sich bei der Tätigkeit um vermittelte Finanzierungen, also Tipgeberin von Interessenten, woraus dann immenses Geschäft entstanden ist. Zu dem stehen die Einnahmen wohl in keinem Verhältnis zu dem Tip, aber das kann ja aus Unwissenheit entstanden sein. Natürlich wird sich auch jeder fragen, warum der Tip so hoch dotiert wurde, guckt man genauer hin, könnte man auch feststellen, dass der in der Regelinsolvenz befindliche Ehemann, jetzt Angestellter bei der Firma wo die Finanzierungen eingereicht wurden, die Beartungen durchgeführt hat. Alles nicht ganz einfach, aber das Geld wurde ja benötigt!!
Es bleibt die Frage, ob ein evtl. Verstoß gegen die gewerberechtliche Seite ein Einfluss auf die PI hat, auch ob sich da etwas verschleiern lässt, dass die Einnahmen gar nicht auftauchen, da evtl. eine Steuererklärung hinfällig wird. Frage nur, ob der Insolvenzverwalter da nicht wieder zwischenfunkt!
Dumm aufegbaut die Sache, nur wie kommt man da am besten raus, so dass die PI seinen Weg gehen kann, denn Einnahmen die zum Leben ausgegeben wurden zu einem Zeitpunkt wo die PI noch nicht absehbar war, sind ja kein Versagungsgrund, einer selbstständigen Tätigkeit nahzugehen, die honoriert wird und wo das Gewerbe nachträglich angemeldet wird wohl auch nicht, zu mal die erste steuererklärung ja eh frühestens jetzt erst erfolgen könnte, nur diese würde ja u.U. hinfällig werden. Alles für sich einzeln ok, aber im Zuge der anstehenden PI unüberschaubar und undurchsichtig.
Sehe ich da irgendetwas falsch????