Hallo zusammen,
gestern war ich bei meinem Anwalt mit dem vorbereiteten Inso Antrag und 100 Fragen zu diesem.
So wie es aussieht komme ich um das Verfahren nicht mehr herum. Werde den Antrag Mitte Mai beim Gericht einreichen.. naja- gibt schlimmeres.
Einige doch sehr spezielle Fragen konnte mir mein Anwalt nicht beantworten. Und zwar.
Ich bin im März Vater geworden und habe nun gegenüber dem Kind Unterhalt zu leisten. Was ist mit der Kindsmutter (wir sind nicht verheiratet, eheähnliche Lebensgemeinschaft, sie hat mit Inso nichts zu tun)? Sie bezieht derzeit noch Mutterschaftsgeld, was dann in Elterngeld übergeht. Wenn wir dann mal die Unterlagen für den Antrag zusammen haben... wir sind uns noch unschlüssig, ob wir die Zahlungen für 1 Jahr, oder für 2 Jahre (zu 50%) aufteilen. Da die Kindsmutter in der Vergangenheit sehr gut verdient hat (mit entsprechenden Ausgaben) fällt auch das Elterngeld mit ca. 1500 € gut aus. In dem Inso Antrag steht: Einnahmen von Unterhaltspflichtigen Personen.
Frage 1:
Ist sie während der Elternzeit (1 oder 2 Jahre) eine unterhaltspflichtige Person?
Frage 2:
Ist das Elterngeld eine anzugebende Einnahme, wenn ich ihr gegenüber unterhaltspflichtig ist?
Frage 3:
Wenn ja: welche Höhe muss ich in dem Antrag angeben, da auf das Geld noch Steuern anfallen, welche erst im Jahresausgleich eingefordert werden? Entsprechend können wir über die genaue Höhe noch keine Angaben machen.
Ich plane für Juli, August und September diesen Jahres in Elternzeit zu gehen und habe Anspruch auf Elterngeld. Darf ich das während des Insolvenzverfahrens? Oder kann mir das vom IV und Gericht verwährt werden, weil dann den Gläubigern kein pfändbarer Betrag zur Verfügung steht. Den Antrag auf Elternzeit muss ich so langsam beim Ag stellen.. Soll ich das machen oder abwarten?
Ganz schön kniffelig die ganze Situation.
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke