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Autor Thema: Endlich mal was altes. UMZUG WÄHREND EINER INSOLVENZ  (Gelesen 1566 mal)

blacki

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Endlich mal was altes. UMZUG WÄHREND EINER INSOLVENZ
« am: 12. Juli 2011, 16:02:23 »

Hallo ihr lieben bzw lieber Leser. Mich würde mal folgendes BRENNEND interessieren :
Darf jemand aus z.B.BaWü während einer laufenden Insolvenz nach LIP in NRW ziehen oder darf sie das nicht ? Sorry aber in dem fall ist fast schon ein streitgespräch ausgebrochen bei meiner Freundin und mir. Meine Freundin ( nur Witwenrente als einziges Einkommen ) hat Insovenz ( privat ) beantragt und nun hat man ihr den Floh ins Ohr gesetzt, das sie weder Umziehen darf zu mir noch irgendwann mal während einer laufenden InsO den Wohnsitz von BaWü nach NRW wechseln darf. Wenn es geht bitte ich um Antwort (DRINGEND) entweder hier im Forum oder an meine EMailadresse.
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Feuerwald

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Re: Endlich mal was altes. UMZUG WÄHREND EINER INSOLVENZ
« Antwort #1 am: 12. Juli 2011, 18:49:01 »

Darf jemand aus z.B.BaWü während einer laufenden Insolvenz nach LIP in NRW ziehen oder darf sie das nicht ?

- klar das man das


Sorry aber in dem fall ist fast schon ein streitgespräch ausgebrochen bei meiner Freundin und mir.

- vielleicht will Sie nicht umziehen?


Meine Freundin ( nur Witwenrente als einziges Einkommen ) hat Insovenz ( privat ) beantragt und nun hat man ihr den Floh ins Ohr gesetzt, das sie weder Umziehen darf zu mir noch irgendwann mal während einer laufenden InsO den Wohnsitz von BaWü nach NRW wechseln darf.

- unsinn. man darf auch nach Südafrika auswandern. Wichtig ist den Umzug dem gericht und dem TH mitteilen


Wenn es geht bitte ich um Antwort (DRINGEND) entweder hier im Forum oder an meine EMailadresse.

- gerne doch
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Insokalle

Re: Endlich mal was altes. UMZUG WÄHREND EINER INSOLVENZ
« Antwort #2 am: 12. Juli 2011, 18:50:15 »

Stand des Verfahrens? Schon eröffnet?

Natürlich darf sie jederzeit umziehen. Sie sollte den neuen Wohnsitz dem Gericht und dem IV/TH mitteilen. In der WVP gehört die Mitteilung zu den Obliegenheiten.
Zieht sie vor Eröffnung um, wechselt mögl. die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Das Verfahren muss dann an das zuständige Gericht verwiesen werden.

Punkte wie Mietkaution etc. sollten auch bedacht werden.
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