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Autor Thema: Entschädigungszahlung  (Gelesen 2598 mal)

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Entschädigungszahlung
« am: 14. Februar 2012, 21:37:18 »

Hallo,
folgende Situation. Noch im laufenden Insolvenzverfahren, Prüfungstermin war vor 2 Wochen, Wohlverhaltensphase startet wohl in Kürze.
Auf Grund einer Berufserkrankung mit 40% Erwerbsminderung absolviere ich derzeit eine Umschulung. Kostenträger ist die DRV. mein Übergangsgeld liegt noch unterhalb der Pfändungsgrenze (verh., 1 Kind).

So wie es aussieht, muss jetzt die BG alle Zahlungen und kosten übernehmen.
Das Bedeutet:
  • Nachzahlung vom Krankengeld zu Verletztengeld in Höhe von ca. 3500€
  • Monatlich Zahlung von ca. 1700€ (ok, da wird wohl etwas gepfändet)

Wird die Nachzahlung von 3500€ komplett gepfändet?


Jetzt bietet mir die BG eine Einmalzahlung in Höhe von 75.000€ an. Wenn die Zahlung noch im laufenden Verfahren gezahlt wird, ist das Geld komplett weg.

Wie sieht es aus, wenn die BG das Geld bis zum Beginn der WVP zurück behält und dann erst als Entschädigungszahlung bucht?

schließlich verzichte ich mit der Zahlung auf alle weiteren Ansprüche (rente etc. durch die BG)

Ich danke schon einmal für hoffentlich aufschlussreiche Antworten.Danke[/list]
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 21:40:15 »

Muss noch ne frage nachschieben:

Nach der Umschulung muss ich ja meine Obliegenheiten nachkommen und eine Vollzeitstelle antreten. Wie sieht es da mit meiner eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aus? Wird das berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form?
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doktor mabuse

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Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2012, 10:12:38 »

Hallo,

wie hoch sind ihre angemeldeten Forderungen? Die konnten Sie ja bis zum Prüfungstermin bei Gericht einsehen.
Wenn ihre Schulden deutlich niederiger als die zu erwartende BG-Eimalzahlung ist, wären damit ja alle Schulden beglichen und das Verfahren könnte vorzeitig beendet werden, ev. verbleibt sogar noch etwas bei Ihnen. Dies gilt es erstmal zu klären.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2012, 14:24:26 »

Die angemeldeten Forderungen sind wesentlich höher als die zu erwartende Zahlung der BG!!!
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Insoman

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Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #4 am: 15. Februar 2012, 18:28:06 »

Wir hatten ähnliche Diskussionen schon öfters..
ich denke, dass in diesem Fall eine Abgeltungszahlung vorliegen würde, die den Anspruch auf laufende Bezüge ersetzen soll. Damit würde eine Einmalzahlung unter die Abtretungserklärung fallen und könnte zum allergrößten Teil gepfändet werden.
Insofern erübrigt sich dann auch das Nachdenken über Nachtragsverteilungen o.ä.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #5 am: 15. Februar 2012, 18:37:17 »

ok, aber was ist, wenn die BG den Betrag erst auszahlt, wenn die WVP begonnen hat?

Und wie ist es mit der erwerbsminderung in Bezug auf die obliegenheit der Vollzeitbeschäftigung. Auch nach erfolgreicher Umschulung steht ja immer noch eine 40% erwerbsminderung im Raum.

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Insoman

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Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #6 am: 15. Februar 2012, 18:46:01 »

s.o.
Zitat
Damit würde eine Einmalzahlung unter die Abtretungserklärung fallen
dann wäre es egal, ob WVP oder nicht..
____
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gruünden nicht mehr Vollzeit arbeiten können, passt sich natürlich auch Ihre Erwerbsobliegenheit hieran an.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Entschädigungszahlung
« Antwort #7 am: 15. Februar 2012, 18:54:29 »

ok, danke....also macht es wohl mehr Sinn, eine Einmalzahlung abzulehnen und mir eine monatliche Rente auszahlen zu lassen. Hier würde ja nur ein geringer Teil gepfändet und nach noch ca. 5 jahren steht mir die Rente+Erwerbseinkommen wieder in voller Höhe zu.

Die Nachzahlung für die Differenz Krankengeld zu Verletztengeld geht dann wohl auch voll an die Gläubiger...schade, hatte nicht die Absicht denen was zu geben  :heulen:

Na mal schauen was der TH sagt....habe einen "Guten" erwischt. Er ist sehr entgegenkommend und hat mir schon mehrfach geholfen, den einen oder anderen Euro zu schützen.
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