"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Erben in der Insolvenz  (Gelesen 5568 mal)

meinde

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Erben in der Insolvenz
« am: 26. Juli 2012, 16:05:34 »

Hallo hab da mal wieder ne Frage bin im Insolvenzverfahren , nun ist es wohl so das mein Vater sterben wird.Ich würde dann zusammen mit 1 Geschwisterteil und 2 Stiefgeschwistern und meiner Stiefmutter das Haus erben.
Meine Stiefmutter lebt mit meinen Stiefgeschwistern in dem Haus.
Kann der Insoverwalter verlangen das meine Stiefmutter das Haus verkauft und daraus ausziehen muss , oder es sogar zwangsversteigern ? Der Tod wird die Familie schon genug treffen , möchte nicht das durch meine Inso meine Stiefmutter mit meinen Stiefgeschwistern ihr zu Hause verlieren.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 27. Juli 2012, 08:46:13 »

In welchem Verfahrensabschnitt bist du ??

Im laufenden Verfahren oder in der WVP ??

Naja, auch egal.

Wenn du erben wirst, bekommt der Verwalter definitiv sein Stück vom Kuchen ab, entweder 100% im laufenden Verfahren oder 50% in der WVP.

Der Verwalter wird deine Familie nicht gleich aus dem Haus werfen, aber er wird verlangen das man dich auszahlt um dann die Kohle einzuziehen.

Wenn deine Familie dich nicht auszahlen kann, dann könnte er Zwang ansetzten.
Gespeichert
 

meinde

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 27. Juli 2012, 09:32:07 »

ich bin im laufenden Verfahren , habe ich keine Möglichkeit das zu verhindern , meine Eltern können ja nix für meine Schulden
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #3 am: 27. Juli 2012, 10:33:25 »

das Erbe ausschlagen

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

meinde

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #4 am: 27. Juli 2012, 10:56:07 »

das Erbe ausschlagen



habe ich mir auch schon überlegt , kann mir das nicht nachteilig ausgelegt werden ?
Gespeichert
 

LeBra

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #5 am: 27. Juli 2012, 11:47:03 »

das Erbe ausschlagen

Wird aber nicht gehen, weil im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter für die Rechtsgeschäfte zuständig und der wird garantiert nichts ausschlagen! Ich bin ja in der gleichen Situation, bei mir ist es 1/3 Haus und Grund und der IV verlangt entweder eine Auszahlung und falls dies nicht möglich ist eine Teil/Versteigerung! Trotz Widerspruch haben das Landgericht und das Oberlandgericht dies bestätigt. Das bedeutet eine benachteiligung cvon 2/3 gegenüber 1/3! Ich bin mir fast sicher das dies in diesen Fall auch in diese Richtung gehen wird!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #6 am: 27. Juli 2012, 12:17:01 »

Wird aber nicht gehen

-> sicher geht das!


weil im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter für die Rechtsgeschäfte zuständig und der wird garantiert nichts ausschlagen!

-> der muss auch nicht ausschlagen, das macht der Schuldner


Ich bin ja in der gleichen Situation

-> dann sollten Sie § 83 InsO lesen


Trotz Widerspruch haben das Landgericht und das Oberlandgericht dies bestätigt.

-> Widerspruch gegen was ? Was wurde bestätigt?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

meinde

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #7 am: 27. Juli 2012, 12:43:13 »

Zitat
§ 83
Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
(1) Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht die Annahme oder Ausschlagung nur dem Schuldner zu. Gleiches gilt von der Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.
Das heist ich muss das erbe ausschlagen , ganz klar
Gespeichert
 

LeBra

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #8 am: 27. Juli 2012, 18:32:40 »


Trotz Widerspruch haben das Landgericht und das Oberlandgericht dies bestätigt.

-> Widerspruch gegen was ? Was wurde bestätigt?

Meine Eltern, also die 2/3 Eigentümer haben gegen Widerspruch/Klage erhoben, weil mein IV damals und aktuell auf das 1/3 von mir besteht, zwecks Verwertung! Dagegen wurde beim LG und OLG vorgegangen und die haben das LG gefällt mit Auszahlung des 1/3 an den IV oder halt die Versteigerung und dieses Urteil wurde halt beim OLG bestätigt! Evtl. ist der Unterschied der, das ich bereits im Grundbuch stehe und als Erbe noch nicht ...! Bei mir war es ja eine Schenkung i.V. als Erbe!

Trotzdessen sollte man das nie unversucht lassen und ausschlagen bzw. das evtl. ein testament zugunsten anderer Erben durchgeführt wird und dort ein privaten Vertrag anfertigen zwecks spätere Übernahme usw!

Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #9 am: 28. Juli 2012, 08:37:31 »

Hallo,

es wird zuviel zusammen gewürfelt:

Ein Erbe kann jeder Zeit ohne Auswirkungen auf die Insolvenz ausgeschlagen werden.

Eine Schenkung (oder hier vorweg genommenes Erbe) kann der IV natürlich verlangen, dazu muss man kein Geld für Klagen rausschmeißen.

Einen Pflichtteil (z.B. bei "Enterbung")kann der IV auch einklagen.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 

communicator

Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #10 am: 28. Juli 2012, 16:01:02 »

Vier Möglichkeiten:

1. Du trittst das Erbe an - Du musst, wenn Du Dich noch im Insolvenzverfahren befindest 100% oder in der WVP 50% Deines Erbes an den TH zahlen.
Deine Mutter und Deine Schwestern können wohnen bleiben.

2. Du trittst das Erbe an - Deine Mutter oder Deine Schwestern können den Teil Deines Erbes aufbringen und an den TH auszahlen. (Du kannst evtl. einen Vertrag mit Deiner Mutter oder Deinen Schwestern machen, dass Du nach RSB diesen Betrag zurückzahlst und somit Deinen Anspruch auf das Haus wahrst).
Deine Mutter und Deine Schwestern können wohnen bleiben.

3. Du nimmst das Erbe an - Du, Deine Mutter oder Deine Schwestern können Deinen Erbschaftsanteil nicht an den TH zahlen. Haus wird verkauft oder versteigert, vom Erlös zieht der TH Deinen Anteil ein. Deine Mutter und Deine Schwestern müssen ausziehen.
In diesem Fall könnte es evtl. noch einen Ausweg geben, wenn das Haus in sehr schlechtem Zustand und nicht zu verkaufen oder zu versteigern wäre - aber das ist eine ganz andere Geschichte.

4. Du schlägst das Erbe zugunsten eines Verwandten aus - der TH (Deine Gläubiger) bekommen nichts.
Deine Mutter und Deine Schwestern können wohnen bleiben.
Weder im Verfahren noch in der WVP kann Dir das negativ ausgelegt werden.
(Mit deinem Verwandten machst Du einen privaten Vertrag (von dem der TH nichts erfährt),
dass nach erfolgter RSB das ganze wieder an Dich übergeht.

Ich würd mich für 4 entscheiden.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #11 am: 28. Juli 2012, 18:43:29 »

Das würde ich mir aber zweimal überlegen. Der bedingte Rückgabeanspruch dürfte ein Vermögenswert sein, der zur Insolvenzmasse gehört. Schlimmstenfalls droht dann die Versagung der RSB.

Der IV kann keinen Pflichtteil einklagen. Jedenfalls nicht, bevor sich der Schuldner dazu erklärt.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #12 am: 28. Juli 2012, 21:48:31 »

Hallo,

Der IV kann keinen Pflichtteil einklagen. Jedenfalls nicht, bevor sich der Schuldner dazu erklärt.

da war ich heute morgen etwas schnell. Prinzipiell müsste immer noch das gleten, was ich seinerzeit schonmal ausgearbeitet habe:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Insolvenz-und-Pflichtteil-3116.html

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #13 am: 28. Juli 2012, 22:18:55 »

Der Insolvenzverwalter kann den Pflichtteilsanspruch nicht für den Schuldner geltend machen. Dennoch, würde der Schuldenr den  Pflichtteilsanspruch erst in der Wohlverhaltesnphase oder erst nach Erteilung der RSB geltend machen, könnte eine Nachtragsverteilung angeordnet werden.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

meinde

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Erben in der Insolvenz
« Antwort #14 am: 29. Juli 2012, 09:58:58 »

bekommt der inso verwalter das eigentlich mit , wenn ich das erbe ausschlage ?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz