"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Ersetzungsantrag zurücknehmen???  (Gelesen 2162 mal)

Ratlosigkeit

  • Gast
Ersetzungsantrag zurücknehmen???
« am: 20. Dezember 2009, 04:28:56 »

Hallo Ihr lieben!

Ich habe einen Ersetzungsantrag gegen einen Gläubiger gestellt. Jetzt hat mir das Amtsgericht mitgeteilt, dass ich mir doch überlegen sollte, den Ersetzungsantrag wieder zurückzunehmen. Falls ich dies tun würde, was bedeutet das? Geht dann der Insolvenzantrag weiter?

Ich bin wirklich Ratlos...und jetzt am Wochenende bekomme ich keine Antwort beim Amtsbericht! Aber eine Antwort brauche ich...bin durcheinander   :gruebel:

Kann eine Insolvenz eigentlich abgelehnt werden? Also ich verdiene knapp 1800euro netto, habe einen Sohn und 40000 Euro Schulden. Verdiene ich zuviel für die Insolvenz?? Ist vielleicht ne blöde Frage, aber ich habe Angst, dass eine Insolvenz nicht durchgehen würde..und was mache ich dann??

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt  :heulen:

Danke fürs lesen!!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Ersetzungsantrag zurücknehmen???
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2009, 10:23:11 »

Falls ich dies tun würde, was bedeutet das? Geht dann der Insolvenzantrag weiter?

-> ja, der Eröffnungsantrag, der derzeit ruht, würde wieder aktiviert.
 

Also ich verdiene knapp 1800euro netto, habe einen Sohn und 40000 Euro Schulden. Verdiene ich zuviel für die Insolvenz??

-> Unsinn. Da machen Se sich mal keinen unnötigen Kopp

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Ratlosigkeit

  • Gast
Re: Ersetzungsantrag zurücknehmen???
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2009, 15:14:25 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!!!

Muss ich, wenn ich den Ersetzungsantrag zurücknehme, einen Grund angeben?

LG Ratlosigkeit
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Ersetzungsantrag zurücknehmen???
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2009, 19:12:44 »

Nein, beziehen Sie sich auf das Schreiben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz