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Autor Thema: Erstausstattung bei Geburt eines Kindes  (Gelesen 2023 mal)

eddy71

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Erstausstattung bei Geburt eines Kindes
« am: 26. März 2009, 10:30:03 »

Hallo zusammen ...

Ich bin seit Dezember 2007 in der Regelinsolvenz, da ich in einem festen Anstellungs verhältnis bin, überweise ich auch immer pünklich mein Pflichtteil vom pfändbaren Einkommen.

Nun hier meine Frage. Meine Lebensgefährtin und ich erwarten im Juni ein Kind zusammen, gibt es irgendein Gesetz darüber, das man einen gewissen Betrag zur Kindeserstausstattung bei der Insolvenzverwalterin geltend machen kann???

Mit freundlichen Grüßen , Eddy 71
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makro

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Re: Erstausstattung bei Geburt eines Kindes
« Antwort #1 am: 26. März 2009, 13:04:50 »

Ab der Geburt des Kindes bist du ja unterhaltspflichtig, demzufolge steigt doch der Betrag der nicht der Pfändung unterliegt!

http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html
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paps

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Re: Erstausstattung bei Geburt eines Kindes
« Antwort #2 am: 26. März 2009, 21:25:17 »

wie hoch sind die pfändbaren beträge bei 3(!) unterhaltsberechtigten?
Die Lebensgefährtin ist während des Mutterschutzes auch Unterhaltsberechtigt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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